Abfertigung neu in Österreich: die betriebliche Mitarbeitervorsorge
08.04.2025 · Quelle: Arbeiterkammer
Die Abfertigung neu beruht auf laufenden Beiträgen des Arbeitgebers in eine betriebliche Vorsorgekasse. Sie gilt für Arbeitsverhältnisse, die ab 2003 begonnen haben.
Mit der Abfertigung neu wurde das österreichische Abfertigungssystem grundlegend umgestellt. Für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, gilt das System der betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Der Arbeitgeber zahlt dabei laufend einen festgelegten Prozentsatz des Entgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein.
Der Beitrag beträgt 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts einschließlich der Sonderzahlungen. Die Vorsorgekasse veranlagt die eingezahlten Beträge und schreibt sie dem Konto der beschäftigten Person gut. Anders als beim alten System wächst der Anspruch dadurch kontinuierlich von Beginn an mit.
Ein großer Vorteil der Abfertigung neu ist, dass das angesparte Kapital grundsätzlich erhalten bleibt, unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis endet. Auch bei Eigenkündigung geht der angesparte Betrag nicht verloren, sondern bleibt auf dem Vorsorgekonto und kann später ausgezahlt oder weitergeführt werden.
Ob ein angesammelter Betrag bereits ausgezahlt werden kann, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, etwa von der Dauer der Einzahlungen und der Art der Beendigung. Wird der Anspruch nicht ausgezahlt, kann er bei einem neuen Arbeitsverhältnis weiter angespart werden, sodass das Guthaben über das gesamte Erwerbsleben mitwandert.
Für die laufende Lohnverrechnung ist die korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge wesentlich. Beschäftigte erhalten regelmäßig eine Information über den Kontostand bei ihrer Vorsorgekasse und können so nachvollziehen, wie sich ihr Anspruch entwickelt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeiterkammer).