All-in-Verträge und Überstunden in Österreich: die Deckungsprüfung
26.05.2026 · Quelle: Arbeiterkammer
Bei All-in-Verträgen sind Überstunden mit einem Pauschalbetrag abgegolten – damit dabei niemand benachteiligt wird, ist eine jährliche Deckungsprüfung vorgesehen.
Ein All-in-Vertrag bedeutet, dass mit dem vereinbarten Gehalt sämtliche Mehr- und Überstunden sowie häufig weitere Zulagen pauschal abgegolten sind. Solche Vereinbarungen sind in Österreich zulässig und vor allem bei höher entlohnten Tätigkeiten verbreitet.
Das Risiko liegt darin, dass die tatsächlich geleisteten Überstunden den pauschalen Mehrbetrag übersteigen. In diesem Fall würde der effektive Stundenlohn sinken, im Extremfall sogar unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn – das ist nicht zulässig.
Deshalb ist eine Deckungsprüfung erforderlich. In einem Beobachtungszeitraum von zwölf Monaten wird verglichen, ob das pauschale All-in-Entgelt die tatsächlich erbrachten Leistungen abdeckt. Ergibt die Prüfung eine Unterdeckung, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.
Umgekehrt darf das Entgelt nicht gekürzt werden, wenn weniger Überstunden anfallen als pauschal angenommen. Die Pauschale wirkt also nur zugunsten der Beschäftigten als Mindestabsicherung.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeiterkammer).