Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO
15.10.2024 · Quelle: Gesetze im Internet
Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben. Es fasst zusammen, welche Aufgaben jemand wahrgenommen hat, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand und wie Leistung und Verhalten bewertet werden. Für Bewerbungen ist es oft entscheidend, denn künftige Arbeitgeber ziehen es heran, um sich ein Bild von einer Bewerberin oder einem Bewerber zu machen. Beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis besteht deshalb ein Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Für Arbeitgeber ist dessen Erstellung eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sorgfalt und Fingerspitzengefühl verlangt.
Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf Angaben zur Person sowie auf Art und Dauer der Beschäftigung. Es nennt also, was jemand wann und wie lange getan hat, ohne diese Tätigkeit zu bewerten. Für die meisten beruflichen Zwecke ist es daher wenig aussagekräftig und kommt vergleichsweise selten zum Einsatz.
Das qualifizierte Zeugnis geht deutlich weiter. Es bewertet zusätzlich die erbrachte Leistung und das Verhalten der oder des Beschäftigten während des Arbeitsverhältnisses. Damit liefert es ein umfassenderes Bild und ist für Bewerbungen wesentlich wertvoller. Da das qualifizierte Zeugnis auf Wunsch der ausscheidenden Person zu erstellen ist, sollten Arbeitgeber darauf vorbereitet sein, eine fundierte und faire Beurteilung abgeben zu können.
Inhaltlich wird jedes Zeugnis von zwei Grundsätzen bestimmt, die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Der erste ist die Wahrheit: Ein Zeugnis muss der Realität entsprechen und darf keine falschen Tatsachen behaupten. Weder dürfen Leistungen erfunden noch dürfen tatsächliche Tätigkeiten unzutreffend dargestellt werden. Ein wahrheitswidriges Zeugnis kann erhebliche Probleme nach sich ziehen, insbesondere wenn sich Dritte darauf verlassen.
Der zweite Grundsatz ist das Wohlwollen. Ein Zeugnis soll so formuliert sein, dass es das berufliche Fortkommen der beurteilten Person nicht unnötig behindert. Es geht also nicht darum, Schwächen schonungslos auszubreiten, sondern um eine faire und konstruktive Darstellung. Aus dem Zusammenspiel von Wahrheit und Wohlwollen ist über die Jahre eine eigene Zeugnissprache entstanden, in der Bewertungen oft durch abgestufte Formulierungen ausgedrückt werden.
Diese Zeugnissprache ist hilfreich, birgt aber auch Risiken. Problematisch sind sogenannte Geheimcodes, also Formulierungen, die oberflächlich positiv wirken, in Wahrheit jedoch eine abwertende Botschaft transportieren. Solche versteckten negativen Aussagen sind nicht zulässig, weil ein Zeugnis klar und verständlich sein muss. Wer ein Zeugnis liest, soll dessen Aussage ohne spezielles Insiderwissen erfassen können.
Ebenso unzulässig sind bewusste Auslassungen, die einen falschen Gesamteindruck erzeugen. Wird etwa eine zentrale Tätigkeit oder ein wesentlicher Aspekt der Leistung verschwiegen, kann das den Wert des Zeugnisses mindern und ein verzerrtes Bild vermitteln. Ein faires Zeugnis bildet die Tätigkeit vollständig und nachvollziehbar ab, ohne wichtige Punkte unter den Tisch fallen zu lassen.
Neben dem Inhalt spielt auch die äußere Form eine wichtige Rolle. Ein ordentliches Zeugnis wird auf Geschäftspapier erstellt, ist sauber gegliedert und frei von Rechtschreib- und Formatierungsfehlern. Üblich ist ein klarer Aufbau, der mit der Einleitung beginnt, die Tätigkeiten beschreibt, anschließend Leistung und Verhalten beurteilt und mit einer Schlussformel endet. Ein gepflegtes Erscheinungsbild unterstreicht die Wertschätzung gegenüber der ausscheidenden Person.
Die sogenannte Schlussformel verdient besondere Aufmerksamkeit. Üblicherweise drückt sie Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft aus. Auch wenn sie nicht in jedem Fall zwingend ist, hat sie sich als fester Bestandteil eines wohlwollenden Zeugnisses etabliert. Ihr Fehlen kann von Lesenden als negatives Signal gedeutet werden, weshalb Arbeitgeber bewusst entscheiden sollten, wie sie ein Zeugnis abschließen.
Für die Praxis empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Wer Zeugnisse zeitnah erstellt, eine einheitliche Struktur verwendet und auf eine konsistente, faire Bewertungspraxis achtet, vermeidet viele Probleme. Hilfreich ist es, sich an einer nachvollziehbaren Logik der Leistungsbeurteilung zu orientieren und diese unternehmensweit einheitlich anzuwenden, damit vergleichbare Leistungen auch vergleichbar bewertet werden.
Streitigkeiten über Zeugnisse drehen sich in der Praxis häufig um einzelne Formulierungen oder um die Frage, ob eine Bewertung angemessen ist. Solche Auseinandersetzungen lassen sich oft vermeiden, wenn von vornherein sorgfältig, fair und transparent gearbeitet wird. Bei Unsicherheiten über die richtige Wortwahl oder die angemessene Bewertung kann es sinnvoll sein, fachliche Unterstützung hinzuzuziehen, um ein rechtssicheres und zugleich faires Ergebnis zu erzielen.
Letztlich ist ein gut erstelltes Arbeitszeugnis ein Zeichen von Professionalität und Wertschätzung. Es zeigt, dass ein Unternehmen seine Beschäftigten auch beim Abschied respektvoll behandelt, und trägt zu einem guten Ruf als Arbeitgeber bei. Der Aufwand, ein faires und sorgfältiges Zeugnis zu erstellen, zahlt sich daher nicht nur für die ausscheidende Person aus, sondern auch für das Unternehmen selbst.
Redaktioneller Überblick zu „Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gesetze im Internet).