Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO
15.10.2024 · Quelle: Gesetze im Internet
Beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis haben Beschäftigte Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Es dokumentiert Art und Dauer der Tätigkeit und ist eine wichtige Grundlage für die berufliche Zukunft. Für Arbeitgeber ist die Erstellung eine ebenso routinemäßige wie heikle Aufgabe, denn ein Zeugnis muss zugleich wahr und wohlwollend sein.
Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf Angaben zu Person, Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis geht darüber hinaus und bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten der oder des Beschäftigten. Auf Wunsch der ausscheidenden Person ist das qualifizierte Zeugnis zu erstellen, weil es für Bewerbungen deutlich aussagekräftiger ist.
Inhaltlich gelten zwei zentrale Grundsätze: Wahrheit und Wohlwollen. Ein Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen und darf keine falschen Tatsachen behaupten. Gleichzeitig soll es wohlwollend formuliert sein und das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Aus diesem Spannungsfeld hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, in der Bewertungen häufig durch bestimmte Formulierungen und Abstufungen ausgedrückt werden.
Wichtig ist außerdem, dass ein Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Versteckte Botschaften oder mehrdeutige Codes, die in Wahrheit eine negative Aussage transportieren, sind problematisch. Ebenso darf das Zeugnis keine Auslassungen enthalten, die einen falschen Gesamteindruck erzeugen. Form, Aufbau und Sprache sollten dem entsprechen, was im Geschäftsverkehr üblich ist.
Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, Zeugnisse sorgfältig und zeitnah zu erstellen sowie eine einheitliche Struktur zu verwenden. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden, die sonst nicht selten zu Auseinandersetzungen über einzelne Formulierungen führen. Bei Unsicherheiten über die richtige Bewertung oder Wortwahl kann fachliche Unterstützung sinnvoll sein.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gesetze im Internet).