Arbeitnehmer: Bundesregierung will Acht-Stunden-Tag jetzt wieder abschaffen
13.09.2026 · Quelle: Gegen-hartz
Die Bundesregierung will den starren Achtstundentag lockern – aber nicht pauschal für alle: Ein Referentenentwurf sieht vor, dass vor allem Tarifvertragsparteien künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren können.
Ausgangspunkt ist ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der am 18. Juni 2026 bekannt wurde. Er soll mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit schaffen, ohne den Gesundheitsschutz grundsätzlich aufzugeben. Der Kern ist eine Verschiebung der Betrachtungsebene: weg vom einzelnen Arbeitstag, hin zur Woche.
Wichtig ist die Einschränkung: Die tägliche Begrenzung soll nicht pauschal für sämtliche Beschäftigten gestrichen werden. Stattdessen sollen Tarifvertragsparteien die Möglichkeit erhalten, eine wöchentliche Betrachtung zu vereinbaren. Im Schnitt über zwölf Monate dürften dann 48 Wochenstunden nicht überschritten werden – ein Rahmen, der sich an der EU-Arbeitszeitrichtlinie orientiert.
Die Ruhezeiten bleiben nach dem Entwurf im Kern erhalten. Grundsätzlich gilt weiterhin die elfstündige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Verändert werden sollen allerdings die Möglichkeiten, davon abzuweichen und solche Abweichungen auszugleichen. Der Schutzrahmen wird also nicht abgeschafft, aber flexibler ausgestaltet.
Ein zweiter Baustein ist die Zeiterfassung. Beginn, Ende und Dauer der Arbeit sollen elektronisch und täglich erfasst werden. Kleinere Betriebe erhalten Übergangsfristen: zwei Jahre bei weniger als 250 Beschäftigten, fünf Jahre bei weniger als 50. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können ganz von der elektronischen Form ausgenommen werden. Damit soll der Aufwand für kleine Arbeitgeber begrenzt werden.
Innerhalb der Koalition ist das Vorhaben umstritten. Kritik entzündet sich vor allem am Tarifvorbehalt – also daran, dass die Flexibilität zunächst an Tarifverträge geknüpft sein soll. Das Ministerium stufte den Entwurf als interne Arbeitsfassung ein, die noch nicht abgestimmt war. Die weitere Ausgestaltung ist damit offen.
Für die Praxis ist die wichtigste Botschaft eine Mahnung zur Zurückhaltung: Solange das Gesetz nicht geändert ist, gelten die bisherigen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes – acht Stunden werktäglich, ausnahmsweise zehn mit Ausgleich. Arbeitgeber können sich nicht auf den Entwurf berufen und sollten ihre Arbeitszeitmodelle erst anpassen, wenn eine verabschiedete Regelung vorliegt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gegen-hartz).