Arbeitsruhegesetz (ARG): Ruhezeiten und Wochenruhe in Österreich
13.06.2026 · Quelle: RIS
Das Arbeitsruhegesetz sichert Beschäftigten in Österreich verbindliche Erholungsphasen – von der täglichen Ruhezeit von elf Stunden bis zur wöchentlichen Ruhezeit von mindestens sechsunddreißig Stunden.
Während das Arbeitszeitgesetz festlegt, wie lange gearbeitet werden darf, regelt das Arbeitsruhegesetz (ARG) die Zeiten dazwischen und danach. Es bestimmt vor allem den Anspruch auf wöchentliche Ruhe sowie auf Feiertagsruhe.
Die tägliche Ruhezeit – also die ununterbrochene Pause zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten – beträgt grundsätzlich elf Stunden. Diese Vorgabe stellt sicher, dass zwischen zwei Arbeitstagen ausreichend Zeit für Erholung und Schlaf bleibt.
Pro Kalenderwoche steht Beschäftigten eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens sechsunddreißig zusammenhängenden Stunden zu. In diese Ruhezeit muss der Sonntag fallen, weshalb häufig von der Wochenend- oder Wochenruhe gesprochen wird.
Bei bestimmten Arbeitsformen wie Schichtarbeit kann die wöchentliche Ruhezeit verkürzt werden. Im Durchschnitt über einen festgelegten Zeitraum muss aber wieder das Niveau von sechsunddreißig Stunden erreicht werden, sodass der Erholungswert insgesamt gewahrt bleibt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).