Arbeitsruhegesetz (ARG): Ruhezeiten und Wochenruhe in Österreich
13.06.2026 · Quelle: RIS
Das Arbeitsruhegesetz sichert Beschäftigten in Österreich verbindliche Erholungsphasen – von der täglichen Ruhezeit über die wöchentliche Ruhezeit bis zur Feiertagsruhe.
Das Arbeitsruhegesetz (ARG) ergänzt das Arbeitszeitgesetz und regelt die Zeiten, in denen nicht gearbeitet werden darf. Während das AZG die zulässige Dauer der Arbeit festlegt, sorgt das ARG für die notwendigen Ruhe- und Erholungsphasen. Beide Gesetze greifen ineinander und bilden gemeinsam den Rahmen des österreichischen Arbeitszeitschutzes.
Die tägliche Ruhezeit beträgt grundsätzlich mindestens elf Stunden. Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit zu gewähren, bevor die nächste Arbeitsperiode beginnt. Kollektivverträge können diese Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen, wobei dann ein entsprechender Ausgleich vorzusehen ist.
Eine zentrale Vorgabe des ARG ist die wöchentliche Ruhezeit. Beschäftigte haben Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens sechsunddreißig Stunden, in die der Sonntag einzubeziehen ist. Diese Wochenend- oder Wochenruhe soll regelmäßige, längere Erholung und Teilhabe am sozialen Leben gewährleisten.
Daneben kennt das ARG die Wochenendruhe und die Ersatzruhe. Wer während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat in der Folgewoche Anspruch auf Ersatzruhe im entsprechenden Ausmaß. Damit wird sichergestellt, dass ausnahmsweise notwendige Arbeit an Ruhetagen nicht zum dauerhaften Verlust der Erholungszeit führt.
Das Gesetz regelt außerdem die Feiertagsruhe. An gesetzlichen Feiertagen besteht grundsätzlich Anspruch auf Ruhe unter Fortzahlung des Entgelts. Wird an einem Feiertag dennoch gearbeitet, gebührt neben dem Feiertagsentgelt zusätzlich das Entgelt für die geleistete Arbeit. Die Liste der gesetzlichen Feiertage ist im ARG festgelegt.
Von den Grundsätzen der Wochenend- und Feiertagsruhe gibt es zahlreiche Ausnahmen. Für Branchen, in denen ein durchgehender Betrieb erforderlich ist – etwa Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehr oder bestimmte Produktionsbereiche – bestehen besondere Regelungen und Ausnahmeverordnungen, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter Auflagen erlauben.
Die Einhaltung des ARG wird von der Arbeitsinspektion überwacht. Verstöße gegen Ruhezeiten oder Feiertagsregelungen können Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass nicht nur die Arbeitszeit, sondern gerade auch die Lage und Einhaltung der Ruhezeiten sorgfältig geplant und dokumentiert werden müssen.
Gerade in Betrieben mit Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit ist der Überblick über geleistete Stunden, Ersatzruhe und Zuschläge anspruchsvoll. Eine systematische Erfassung hilft, Ansprüche korrekt zu berechnen und nachzuweisen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten tatsächlich gewährt wurden.
Das ARG steht in engem Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz und mit den Kollektivverträgen. Während das AZG die Höchstgrenzen der Arbeit setzt, sichert das ARG die Erholung; Kollektivverträge können beides branchenspezifisch ausgestalten, etwa durch zusätzliche Ruhetage oder erhöhte Zuschläge. Welche Regeln im Einzelfall gelten, ergibt sich daher stets aus dem Zusammenspiel dieser Quellen.
In Betrieben mit notwendigem Wochenendbetrieb ist die Planung der Ersatzruhe besonders sensibel. Wird sie nicht rechtzeitig und im richtigen Ausmaß gewährt, drohen nicht nur Strafen, sondern auch dauerhaft überlastete Beschäftigte. Eine vorausschauende Dienstplanung, die Ruheansprüche automatisch mitführt, ist daher der beste Schutz vor Versäumnissen und Konflikten.
Die tägliche Ruhezeit verlangt eine zusammenhängende Erholung; eine Aufspaltung in mehrere kurze Abschnitte ist grundsätzlich nicht zulässig. Wird die elfstündige Ruhezeit auf Grundlage kollektivvertraglicher Ausnahmen verkürzt, muss die ausgefallene Ruhe an anderer Stelle nachgeholt werden. Damit bleibt das Erholungsniveau über einen längeren Zeitraum hinweg gewahrt, auch wenn einzelne Tage abweichen.
Für die Beschäftigten ist die verlässliche Wochenruhe nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch der sozialen Teilhabe. Planbare freie Wochenenden ermöglichen Familienleben, Vereinsaktivitäten und Erholung. Betriebe, die Ruhezeiten transparent planen und einhalten, profitieren von zufriedeneren Mitarbeitenden und einer geringeren Fluktuation – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil.
Redaktioneller Überblick zu „Arbeitsruhegesetz (ARG): Ruhezeiten und Wochenruhe in Österreich“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).