Arbeitsunfall und AUVA in Österreich: Definition, Schutz und Meldung
16.08.2023 · Quelle: AUVA
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Schwerere Fälle muss der Arbeitgeber binnen fünf Tagen dem Unfallversicherungsträger melden.
Als Arbeitsunfall gilt ein schädigendes Ereignis, das plötzlich und von außen einwirkt und in örtlichem, zeitlichem sowie ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Im Mittelpunkt steht die Erwerbstätigkeit, doch erfasst der Schutz auch bestimmte damit verbundene Wege und Verrichtungen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist für viele Beschäftigte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.
Der Versicherungsschutz reicht über die reine Arbeit am Arbeitsplatz hinaus. Erfasst sind auch Tätigkeiten, die mit der Erwerbsarbeit in Zusammenhang stehen, etwa dienstliche Wege. Damit ist ein breites Spektrum an Situationen abgedeckt, in denen ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, sofern der erforderliche Bezug zur versicherten Tätigkeit gegeben ist.
Für die Meldung sind in erster Linie die Arbeitgeber zuständig. Jeder Arbeitsunfall, durch den eine versicherte Person getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird, ist längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger zu melden. Die Meldung erfolgt heute über ein Online-Formular und kann elektronisch und datenschutzkonform übermittelt werden.
Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen neben der Heilbehandlung auch Rehabilitation und gegebenenfalls Renten bei dauerhaften Folgen. Anders als bei einer allgemeinen Erkrankung steht der Ausgleich der gesundheitlichen und beruflichen Folgen eines beruflich bedingten Ereignisses im Vordergrund. Eine rasche und vollständige Meldung sichert die Bearbeitung des Anspruchs.
Im Betrieb erleichtert eine sorgfältige Dokumentation die fristgerechte Meldung. Festzuhalten sind Zeitpunkt, Ort und Hergang des Unfalls sowie die Dauer der daraus folgenden Arbeitsunfähigkeit. Eine Zeiterfassung, die unfallbedingte Ausfalltage gesondert ausweist, schafft Klarheit gegenüber dem Versicherungsträger und der Lohnverrechnung.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (AUVA).