Arbeitsvertrag in Österreich: Inhalt, Form und wichtige Klauseln
14.02.2023 · Quelle: Arbeiterkammer
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch wenn er formfrei gültig ist, sorgt eine schriftliche Fassung für Klarheit und Beweissicherheit.
Ein Arbeitsvertrag kommt grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande. In der Praxis ist die schriftliche Form jedoch der Regelfall, weil sie Streit über den vereinbarten Inhalt vermeidet. Ist ein vollständiger schriftlicher Vertrag vorhanden, ersetzt er den separaten Dienstzettel, sofern er alle gesetzlich verlangten Mindestangaben abdeckt.
Zum üblichen Inhalt gehören die Bezeichnung der Vertragsparteien, Beginn und gegebenenfalls Ende des Arbeitsverhältnisses, die Funktion und der Tätigkeitsbereich, der Arbeitsort, das Entgelt und dessen Fälligkeit, die Normalarbeitszeit sowie der Verweis auf den anwendbaren Kollektivvertrag. Der Kollektivvertrag setzt verbindliche Mindeststandards, von denen einzelvertraglich nur zugunsten der Beschäftigten abgewichen werden darf.
Bestimmte Vereinbarungen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie ausdrücklich getroffen wurden. Dazu zählen eine Probezeit, eine Befristung, eine Konkurrenzklausel oder eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, gelten die gesetzlichen Grundregeln, etwa ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit.
Klauseln, die einseitig zulasten der Beschäftigten gehen, sind häufig unwirksam oder nur eingeschränkt durchsetzbar. Das gilt etwa für überzogene Konkurrenzklauseln, unzulässige Verfallsfristen oder Rückzahlungsvereinbarungen, die nicht den gesetzlichen Grenzen entsprechen. Vor der Unterschrift lohnt es sich daher, einzelne Punkte genau zu prüfen.
Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte sind grundsätzlich nur einvernehmlich möglich. Eine einseitige Verschlechterung, etwa beim Entgelt oder bei der Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres durchsetzen. Für die laufende Personalverwaltung ist es sinnvoll, vertragliche Vereinbarungen und spätere Änderungen lückenlos zu dokumentieren.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeiterkammer).