Arbeitszeit der Lenker nach dem AZG: Höchstgrenzen, Lenkzeiten und Lenkpausen
16.01.2026 · Quelle: RIS
Für Lenkerinnen und Lenker gelten in Österreich eigene Höchstgrenzen, die Lenkzeiten, Arbeitsbereitschaft und Pausen umfassen.
Die Arbeitszeit von Lenkerinnen und Lenkern umfasst die Lenkzeiten, die Zeiten für sonstige Arbeitsleistungen sowie die Zeiten der Arbeitsbereitschaft, ohne die Ruhepausen. Der Begriff ist damit weiter als das reine Lenken und berücksichtigt auch Be- und Entladen, Wartezeiten und ähnliche Tätigkeiten.
Auch für Lenker gilt, dass die Tagesarbeitszeit 12 Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten darf. Über einen Durchrechnungszeitraum von bis zu 17 Wochen darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten, was den allgemeinen Grundsätzen des AZG entspricht.
Für Lenker von Fahrzeugen, die unter die einschlägigen EU-Vorschriften fallen, gelten zusätzlich besondere Lenk- und Ruhezeiten. Nach einer Lenkzeit von höchstens viereinhalb Stunden ist eine Lenkpause von mindestens 45 Minuten einzulegen, die unter bestimmten Voraussetzungen aufgeteilt werden kann.
Die tägliche Ruhezeit beträgt für diese Lenker grundsätzlich mindestens 11 Stunden, wobei an einer begrenzten Zahl von Tagen pro Woche eine Verkürzung auf 9 Stunden zulässig ist. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt regelmäßig 45 Stunden und kann unter Auflagen verkürzt werden, wobei die Differenz später auszugleichen ist.
Diese Regelungen dienen sowohl dem Schutz der Lenker als auch der Verkehrssicherheit. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Eine lückenlose Aufzeichnung der Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten ist deshalb in diesem Bereich besonders wichtig.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).