Arbeitszeit Jugendlicher nach dem KJBG: 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
20.03.2026 · Quelle: RIS
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten in Österreich besonders strenge Arbeitszeitregeln nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz.
Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) schützt junge Beschäftigte durch eigene Arbeitszeitvorschriften. Als Jugendliche gelten Personen, die keine Kinder mehr sind, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für sie gelten teils deutlich engere Grenzen als für Erwachsene.
Die tägliche Arbeitszeit Jugendlicher darf grundsätzlich 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Eine Ausweitung auf den 12-Stunden-Tag, wie sie bei Erwachsenen unter Voraussetzungen möglich ist, kommt für Jugendliche im Regelfall nicht in Betracht.
Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich unzulässig. Für Vor- und Abschlussarbeiten kann es bei älteren Jugendlichen unter engen Voraussetzungen eng begrenzte Ausnahmen geben, etwa wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen und ein Zeitausgleich nicht möglich ist. Solche Erweiterungen sind im Ausmaß strikt limitiert.
Besucht ein Jugendlicher die Berufsschule, ist die Unterrichtszeit zu berücksichtigen. Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag ein bestimmtes Ausmaß, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Tag nicht oder nur eingeschränkt zulässig, damit Schule und Arbeit zusammen die gesetzliche Arbeitszeit nicht übersteigen.
Auch bei Pausen, Ruhezeiten und Nachtarbeit sieht das KJBG strengere Regeln vor als das allgemeine Arbeitszeitrecht. Diese Schutzbestimmungen tragen dem besonderen Erholungsbedarf junger Menschen Rechnung und sind bei der Planung von Ferialjobs und Lehrverhältnissen zwingend zu beachten.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).