Arbeitszeitgesetz (AZG) in Österreich: Höchstgrenzen und der 12-Stunden-Tag
19.06.2026 · Quelle: RIS
Das österreichische Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange Beschäftigte täglich und wöchentlich arbeiten dürfen – die Obergrenzen liegen bei zwölf Stunden pro Tag und sechzig Stunden pro Woche.
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) unterscheidet zwischen der Normalarbeitszeit und der zulässigen Höchstarbeitszeit. Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich. Viele Kollektivverträge sehen jedoch eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit vor, etwa 38,5 Stunden.
Seit der Novelle, die mit September 2018 in Kraft trat, darf die tägliche Arbeitszeit bis zu zwölf Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit bis zu sechzig Stunden erreichen. Diese hohen Werte sind allerdings als Ausnahme gedacht und dürfen nur fallweise ausgeschöpft werden, nicht als Dauerzustand.
Entscheidend ist die Durchrechnung: Innerhalb eines Zeitraums von siebzehn Wochen darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit achtundvierzig Stunden nicht überschreiten. So wird sichergestellt, dass auf besonders lange Arbeitswochen Ausgleichsphasen folgen.
Für bestimmte Mehrarbeit über die zehnte tägliche bzw. fünfzigste wöchentliche Stunde hinaus räumt das Gesetz ein Ablehnungsrecht ein: Beschäftigte können solche Überstunden ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).