Arztzeugnis bei Krankheit: Pflichten in der Schweiz
11.10.2023 · Quelle: SECO
Ab wann muss ein Arztzeugnis vorliegen? In der Schweiz gibt es dafür keine gesetzliche Frist – massgebend sind der Arbeitsvertrag und betriebliche Regelungen. Wichtig ist jedoch, dass das Zeugnis nicht zwingend über die Lohnfortzahlung entscheidet.
Ein Arztzeugnis ist der übliche Nachweis dafür, dass eine angestellte Person krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Das Gesetz schreibt keinen festen Zeitpunkt vor; in der Praxis verlangen viele Betriebe das Zeugnis ab dem dritten Abwesenheitstag, manche bereits ab dem ersten.
Der Arbeitgeber darf den Zeitpunkt grundsätzlich frei festlegen und kann ein Arztzeugnis sogar ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Solche Regelungen werden meist im Arbeitsvertrag, in einem Reglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten.
Ein gewöhnliches Arztzeugnis bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit, nennt aber in der Regel keine Diagnose – der Gesundheitszustand bleibt privat. Bei wiederholten Kurzabsenzen oder Zweifeln kann der Arbeitgeber ein vertrauensärztliches Zeugnis veranlassen.
Wichtig: Die Lohnfortzahlungspflicht ist nicht starr an die rechtzeitige Vorlage des Zeugnisses gekoppelt. Besteht die Arbeitsunfähigkeit medizinisch nachweisbar, bleibt der Lohnanspruch grundsätzlich erhalten, auch wenn das Zeugnis verspätet eintrifft. Das Zeugnis dient dem Beweis, ist aber nicht die alleinige Anspruchsvoraussetzung.
Damit Fristen und Nachweise nicht untergehen, empfiehlt sich eine klare Krankmeldeprozedur: sofortige Meldung der Abwesenheit, definierter Zeitpunkt für die Zeugnisabgabe und eine zentrale Ablage. Eine digitale Absenzerfassung macht transparent, ab wann ein Zeugnis fällig ist und ob es vorliegt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).