Auf der Jagd nach Blau-Machern: Was Firmen-Detektive besonders stutzig macht
13.01.2025 · Quelle: Focus
Hohe Krankenstände führen dazu, dass manche Unternehmen genauer hinsehen, wenn der Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit besteht. In Einzelfällen werden sogar Detekteien beauftragt. Für Arbeitgeber ist das ein heikles Feld, denn zwischen berechtigter Kontrolle und unzulässiger Überwachung verläuft eine schmale Grenze.
Wenn Beschäftigte krankgeschrieben sind, gilt zunächst die Vermutung, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Eine ärztliche Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Erst wenn konkrete Anhaltspunkte diesen Beweiswert ernsthaft erschüttern, kommt eine genauere Überprüfung überhaupt in Betracht. Ein vager Verdacht oder allgemeines Misstrauen reichen dafür nicht aus.
Stutzig werden Arbeitgeber und beauftragte Ermittler typischerweise bei Widersprüchen. Dazu zählen etwa Krankmeldungen, die auffällig regelmäßig an Brückentagen auftreten, oder Aktivitäten, die mit der angegebenen Erkrankung schwer vereinbar erscheinen. Auch öffentlich einsehbare Hinweise, etwa in sozialen Medien, können Zweifel wecken.
Der Einsatz von Detekteien ist rechtlich anspruchsvoll. Die Überwachung von Beschäftigten greift tief in deren Persönlichkeitsrechte ein und ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Erforderlich sind in der Regel ein konkreter, durch Tatsachen belegter Verdacht und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Wer hier vorschnell handelt, riskiert rechtliche Nachteile.
Für den betrieblichen Alltag ist es meist sinnvoller, auf eine sachliche Fehlzeitenanalyse und ein offenes Gesprächsklima zu setzen. Eine saubere Erfassung von Anwesenheits- und Fehlzeiten hilft, Auffälligkeiten objektiv zu erkennen, ohne in Misstrauen zu verfallen. So lassen sich echte Probleme von bloßen Vermutungen trennen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Focus).