Berner, Basler und Zürcher Skala: Lohnfortzahlung im Vergleich (Schweiz)
09.05.2023 · Quelle: Fedlex
Weil Art. 324a OR die Dauer der Lohnfortzahlung nur als „angemessen länger“ beschreibt, haben sich in der Schweiz drei richterliche Skalen etabliert. Sie legen je nach Dienstalter fest, wie lange der Lohn weiterzuzahlen ist – und welche Skala gilt, hängt vom Arbeitsort ab.
Die drei Skalen sind nach den Gerichten benannt, die sie geprägt haben. Die Zürcher Skala wird in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau, Graubünden und Zug angewendet, die Basler Skala in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, und die Berner Skala in den übrigen Kantonen.
Alle drei beginnen im ersten Dienstjahr mit dem gesetzlichen Minimum von drei Wochen. Danach steigt die Dauer mit zunehmendem Dienstalter an. Die Skalen unterscheiden sich vor allem in den Stufen und im Tempo, mit dem die Lohnfortzahlung zunimmt.
Bei der Berner Skala wächst die Dauer relativ gleichmässig pro Dienstjahr, was die Berechnung in der Praxis übersichtlich macht. Basler und Zürcher Skala fassen mehrere Dienstjahre zu Blöcken zusammen und erhöhen die Dauer in grösseren Schritten.
Für die Berechnung gilt: Der Anspruch wird pro Dienstjahr betrachtet und bei jedem neuen Dienstjahr zurückgesetzt. Wer also kurz vor und kurz nach einem Dienstjahreswechsel erkrankt, kann unter Umständen zweimal vom vollen Kontingent profitieren.
Welche Skala anzuwenden ist, bestimmt der gewöhnliche Arbeitsort, nicht der Wohnort der angestellten Person. Arbeitgeber mit Standorten in mehreren Kantonen sollten dies bei der Lohnabrechnung beachten und die Skala konsequent zuordnen. Eine digitale Zeit- und Absenzerfassung kann die jeweils gültige Skala und das verbleibende Kontingent automatisch berücksichtigen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Fedlex).