Betreuungsurlaub: 14 Wochen für ein schwer krankes Kind
21.06.2023 · Quelle: ch.ch
Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes haben Anspruch auf bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub – frei aufteilbar.
Müssen Eltern ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, haben sie Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von insgesamt 14 Wochen. Dieser Urlaub richtet sich an Situationen mit erheblichem Betreuungsbedarf und unterscheidet sich damit deutlich von den üblichen kurzen Abwesenheiten zur Pflege eines kranken Kindes.
Der Betreuungsurlaub kann von den Eltern frei untereinander aufgeteilt werden – gleichzeitig oder nacheinander. Er muss nicht am Stück bezogen werden, sondern darf innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten flexibel und auch tageweise genommen werden. Die Rahmenfrist beginnt mit dem ersten Taggeldbezug.
Finanziert wird der Urlaub über die Erwerbsersatzordnung mit einer Entschädigung von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens 220 Franken pro Tag. Damit wird der Lohnausfall während der intensiven Betreuungsphase weitgehend aufgefangen, ohne dass die Eltern die Erwerbstätigkeit ganz aufgeben müssen.
Während des Bezugs besteht ein Kündigungsschutz, und die Ferien dürfen wegen dieses Urlaubs nicht gekürzt werden. Der Betreuungsurlaub ist von der kurzen, üblichen Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes zu unterscheiden, die nur wenige Tage umfasst und einen anderen Zweck verfolgt.
In der Absenzerfassung wird der Betreuungsurlaub als eigene Kategorie mit Rahmenfrist und Gesamtkontingent geführt. Aufgeteilte und tageweise Bezüge beider Elternteile lassen sich nachvollziehbar dokumentieren, sodass Restanspruch und Fristende stets transparent bleiben.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).