Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Österreich: Weiterbildung neben dem Job
02.02.2026 · Quelle: oesterreich.gv.at
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ermöglichen es, sich für Weiterbildung freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Das Modell wurde reformiert und gilt unter neuen, strengeren Regeln.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sind Instrumente, mit denen Beschäftigte ihre Arbeit für eine Weiterbildung vorübergehend aussetzen oder ihre Arbeitszeit reduzieren können. Voraussetzung ist stets eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber; einen einseitig durchsetzbaren Anspruch gibt es nicht. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Maßnahme grundsätzlich aufrecht.
Das bisherige Modell wurde reformiert. Das frühere Weiterbildungsgeld der alten Bildungskarenz ist ausgelaufen, an seine Stelle tritt ein neues Modell der Weiterbildungszeit mit einer Weiterbildungsbeihilfe. Die Neuregelung verfolgt das Ziel, die Förderung stärker an einen tatsächlichen arbeitsmarktpolitischen Nutzen zu knüpfen.
Die neuen Voraussetzungen sind strenger. Vor Beginn ist eine länger andauernde, arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung erforderlich, und vor der Antragstellung muss eine Beratung beim Arbeitsmarktservice erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Weiterbildung gezielt geplant und begleitet wird.
Auch Mindestdauer und Umfang sind geregelt. Die Weiterbildung muss einen festgelegten Mindestumfang an Wochenstunden beziehungsweise an Studienleistung erreichen, wobei für Personen mit Betreuungspflichten erleichterte Werte gelten. Die Maßnahme bewegt sich innerhalb gesetzlich vorgegebener Mindest- und Höchstdauern, die sich bei Karenz und Teilzeit unterscheiden.
Für Betriebe verändert eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit die Verfügbarkeit und Arbeitszeit der betroffenen Person erheblich. Eine Zeiterfassung, die solche Modelle als eigene Kategorie abbildet, hilft, die reduzierte oder ausgesetzte Arbeitszeit korrekt zu führen und die Rückkehr in den regulären Dienst sauber zu planen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (oesterreich.gv.at).