Bonus für Anwesenheit kann das Gegenteil bewirken: mehr Fehltage
13.01.2025 · Quelle: Capital
Anwesenheitsprämien sollen Fehltage senken, indem Beschäftigte für lückenlose Präsenz belohnt werden. Doch der vermeintlich naheliegende Anreiz kann sich ins Gegenteil verkehren und die Krankenstände sogar erhöhen. Wer als Arbeitgeber über solche Boni nachdenkt, sollte die psychologischen und betrieblichen Nebenwirkungen kennen, bevor er sie einführt.
Die Grundidee klingt einfach: Wer im definierten Zeitraum keinen Krankheitstag hat, erhält eine zusätzliche Zahlung oder einen Sachvorteil. Damit will das Unternehmen die Eigenverantwortung stärken und unnötige Ausfälle reduzieren. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein anderes Muster, weil ein finanzieller Anreiz das Verhalten von Beschäftigten auf vielschichtige Weise verändert.
Ein zentrales Problem ist der sogenannte Präsentismus. Wer eine Prämie nicht verlieren will, kommt auch dann zur Arbeit, wenn er eigentlich krank ist. Das verlängert nicht nur die eigene Genesung, sondern erhöht das Risiko, dass sich Infekte im Team ausbreiten. Aus einem einzelnen Ausfall werden dann mehrere, und der erhoffte Spareffekt kehrt sich um.
Hinzu kommt eine Verschiebung der Motivation. Solange Mitarbeitende aus Verantwortungsgefühl und Verbundenheit zum Betrieb erscheinen, trägt eine intrinsische Haltung den Arbeitsalltag. Wird Anwesenheit plötzlich bezahlt, kann dieses innere Motiv verdrängt werden. Fällt die Prämie später weg oder erscheint sie zu gering, sinkt die Bereitschaft, sich für das Unternehmen einzusetzen, mitunter unter das ursprüngliche Niveau.
Sinnvoller ist es meist, die Ursachen hoher Fehlzeiten anzugehen, statt Symptome zu belohnen. Dazu zählen ein gutes Betriebsklima, gesunde Arbeitsbedingungen, verlässliche Personalplanung und ein faires Vorgesetztenverhalten. Eine transparente Zeiterfassung hilft dabei, Fehlzeitenmuster sachlich zu erkennen und das Gespräch mit Betroffenen frühzeitig und wertschätzend zu führen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Capital).