Der Lohnausweis: Pflicht und Inhalt (Formular 11)
15.01.2026 · Quelle: estv.admin.ch
Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitenden einen Lohnausweis ausstellen. Das amtliche Formular 11 dokumentiert sämtliche Lohnbestandteile und geldwerten Vorteile.
Der Lohnausweis ist die zentrale Bescheinigung über das Erwerbseinkommen aus unselbständiger Tätigkeit. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, jeder beschäftigten Person einen Lohnausweis auszustellen, unabhängig von Höhe oder Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Bescheinigung dient der Steuererklärung und der Kontrolle durch die Steuerbehörden.
Ausgestellt wird der Lohnausweis auf dem amtlichen Formular 11, das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) herausgegeben wird. Massgebend für das korrekte Ausfüllen ist die jeweils aktuelle Wegleitung von ESTV und SSK (Stand 01/2026).
Im Lohnausweis sind sämtliche Leistungen und geldwerten Vorteile zu deklarieren, die der Person im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zugeflossen sind. Die einzelnen Felder umfassen unter anderem den Lohn, die Beiträge an AHV/IV/EO/ALV und an die berufliche Vorsorge, Spesenvergütungen, den Quellensteuerabzug sowie ein Bemerkungsfeld für ergänzende Angaben.
Geldwerte Vorteile wie ein Geschäftsfahrzeug zur privaten Nutzung, vergünstigte Mahlzeiten oder weitere Naturalleistungen müssen ebenfalls erfasst werden. Pauschalspesen sind anzugeben, soweit sie deklarationspflichtig sind. Die korrekte und vollständige Deklaration liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Eine saubere Lohnbuchhaltung und Zeiterfassung über das ganze Jahr erleichtert das Erstellen des Lohnausweises erheblich. Wer alle Lohnbestandteile, Zulagen und Spesen laufend dokumentiert, kann das Formular 11 am Jahresende rasch und fehlerfrei ausfüllen und vermeidet Rückfragen der Steuerbehörden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (estv.admin.ch).