Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – gesund.bund.de
· Quelle: gesund.bund.de
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – ersetzt den früheren gelben Schein auf Papier durch einen digitalen Datenaustausch zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber. Für Betriebe verändert sich damit vor allem ein Punkt grundlegend: Die Information über die Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss nicht mehr vom kranken Beschäftigten beigebracht werden, sondern wird vom Arbeitgeber selbst bei der zuständigen Krankenkasse abgerufen.
Im Kern funktioniert die eAU als geschlossene Kette: Die behandelnde Praxis stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt die entsprechenden Daten elektronisch an die Krankenkasse. Dort werden die Angaben hinterlegt und stehen für den Abruf bereit. Der Arbeitgeber wiederum fragt die Bescheinigung digital ab und erhält Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die Information, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt. Der Beschäftigte selbst muss keinen Papierdurchschlag mehr im Betrieb abgeben.
Wichtig ist die Trennung zwischen Meldung und Nachweis. Die grundsätzliche Pflicht, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzumelden, bleibt bestehen. Beschäftigte teilen weiterhin mit, dass und voraussichtlich wie lange sie ausfallen. Was entfällt, ist die Pflicht, den ärztlichen Nachweis in Papierform vorzulegen. Der Betrieb holt die Bescheinigung stattdessen selbst ein. In der Praxis empfiehlt es sich, diesen geänderten Ablauf klar zu kommunizieren, damit weder im Personalbüro noch bei den Mitarbeitenden Unsicherheit über die Zuständigkeiten entsteht.
Nicht jeder Fall ist vom automatischen Verfahren abgedeckt. Bestimmte Konstellationen – etwa Erkrankungen, die außerhalb des regulären vertragsärztlichen Systems behandelt werden, oder Beschäftigte mit privater Krankenversicherung – laufen nicht über den Standardabruf. Hier kann es sein, dass weiterhin ein klassischer Nachweis benötigt wird. Betriebe sollten ihre internen Prozesse so aufstellen, dass auch diese Ausnahmen sauber abgebildet sind und nicht zwischen den Stühlen verschwinden.
Für die Personalarbeit bringt die eAU spürbare Erleichterungen, wenn der Abruf strukturiert organisiert ist. Statt auf eingehende Papierscheine zu warten und sie manuell abzulegen, lässt sich der Datenaustausch über eine geeignete Software anbinden. Das reduziert Medienbrüche, sorgt für nachvollziehbare Dokumentation und vermeidet, dass Fehlzeiten unbemerkt unvollständig erfasst bleiben. Entscheidend bleibt, den Abruf erst dann zu starten, wenn die Krankmeldung tatsächlich vorliegt und die Daten bei der Kasse hinterlegt sind.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (gesund.bund.de).