Die Lohnabrechnung in der Schweiz lesen und verstehen
09.02.2026 · Quelle: ch.ch
Die Lohnabrechnung zeigt, wie sich aus dem Bruttolohn der Nettolohn ergibt. Wer Aufbau und Abzüge kennt, kann seine Abrechnung selbst überprüfen.
Die Lohnabrechnung ist die monatliche Aufstellung über den ausbezahlten Lohn. Sie beginnt mit dem Bruttolohn, der alle vereinbarten Lohnbestandteile umfasst, etwa Grundlohn, Zulagen, Provisionen sowie anteilig den 13. Monatslohn. Davon werden die gesetzlichen und vertraglichen Abzüge vorgenommen.
Zu den Abzügen gehören die Sozialversicherungsbeiträge: der Arbeitnehmeranteil an AHV, IV und EO von 5,3 Prozent, der ALV-Beitrag von 1,1 Prozent bis zur Höchstlohngrenze sowie die Beiträge an die berufliche Vorsorge und die Nichtberufsunfallversicherung (Stand 02/2026). Bei quellensteuerpflichtigen Personen kommt der Quellensteuerabzug hinzu.
Nach Abzug dieser Posten ergibt sich der Nettolohn, also der Betrag, der ausbezahlt wird. Spesen werden in der Regel separat ausgewiesen, da sie kein Lohn, sondern eine Auslagenrückerstattung sind und nicht den Sozialversicherungen unterliegen. Eine transparente Darstellung erleichtert das Verständnis.
Im Stundenlohn enthält die Abrechnung zusätzlich die geleisteten Stunden sowie die separat ausgewiesenen Zuschläge für Ferien, allfällige Feiertage und einen vereinbarten 13. Monatslohn. Diese Posten müssen klar getrennt erscheinen, damit die Zusammensetzung nachvollziehbar bleibt.
Ein häufiger Streitpunkt sind fehlende oder falsch berechnete Stunden und Zuschläge. Eine genaue Arbeitszeiterfassung ist deshalb die beste Grundlage für eine korrekte Lohnabrechnung. Wer Arbeitszeiten, Pausen und Zulagen lückenlos dokumentiert, kann jede Position der Abrechnung belegen und Differenzen rasch klären.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).