DM-Chef fordert Karenztag wegen hoher Krankenstände: „Alles hat seinen Preis“ - t3n – digital pioneers
05.04.2025 · Quelle: t3n
Die Debatte um hohe Krankenstände hat eine alte Idee zurück auf die Tagesordnung gebracht: den sogenannten Karenztag, also einen ersten Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung. Befürworter erhoffen sich davon weniger kurze Fehlzeiten, Kritiker sehen darin eine Belastung gerade für ernsthaft Erkrankte. Die Diskussion berührt grundsätzliche Fragen des Verhältnisses von Arbeitgebern und Beschäftigten.
Hinter der Forderung steht die Beobachtung, dass Krankenstände in vielen Betrieben als hoch empfunden werden und spürbare Kosten verursachen. Ein Karenztag soll die Schwelle erhöhen, sich wegen einer leichten Beeinträchtigung krankzumelden, und so kurzfristige Fehlzeiten reduzieren. Das Argument lautet, dass jede Leistung ihren Preis habe und Anreize Verhalten steuern.
Dem stehen gewichtige Einwände gegenüber. Ein erster unbezahlter Krankheitstag trifft alle, also auch ernsthaft Erkrankte, die zu Recht zu Hause bleiben. Kritiker warnen zudem davor, dass kranke Beschäftigte sich aus finanziellen Gründen zur Arbeit schleppen könnten, was Ansteckungsrisiken erhöht und Erkrankungen verschleppen kann. Ein kurzfristiger Spareffekt könnte langfristig teurer werden.
Die Diskussion zeigt, dass hohe Krankenstände selten nur ein Problem von Anreizen sind. Häufig spielen Arbeitsbelastung, Arbeitsorganisation, Führungskultur und Gesundheitsvorsorge eine Rolle. Wer Fehlzeiten nachhaltig senken will, kommt an einer Auseinandersetzung mit den Ursachen kaum vorbei.
Für Betriebe ist eine sachliche Grundlage hilfreich. Eine verlässliche Erfassung von Fehlzeiten zeigt, ob tatsächlich ein strukturelles Problem vorliegt oder einzelne Phasen die Wahrnehmung prägen. Auf dieser Basis lassen sich gezielte Maßnahmen entwickeln, statt pauschal auf Einzelvorschläge zu setzen. Die rechtliche und politische Bewertung gehört in fachkundige Hände.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (t3n).