Durchrechnungszeitraum nach dem AZG: 48-Stunden-Schnitt über 17 Wochen
21.09.2023 · Quelle: RIS
Der Durchrechnungszeitraum erlaubt es, Arbeitszeit über mehrere Wochen auszugleichen, ohne die gesetzlichen Höchstgrenzen zu verletzen.
Der Durchrechnungszeitraum ist ein zentrales Instrument der österreichischen Arbeitszeitflexibilisierung. Statt jede einzelne Woche isoliert zu betrachten, wird die Arbeitszeit über einen längeren Bezugszeitraum gemittelt. So können Wochen mit hoher Auslastung und Wochen mit geringerer Auslastung gegeneinander verrechnet werden.
Für die wöchentliche Höchstarbeitszeit gilt: In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, im Durchschnitt eines Durchrechnungszeitraums von 17 Kalenderwochen jedoch höchstens 48 Stunden. Kollektivverträge können diesen Zeitraum auf bis zu 26 oder sogar 52 Wochen ausdehnen. Der Durchschnittsgedanke bleibt dabei stets erhalten.
Auch die Normalarbeitszeit selbst kann durchgerechnet werden. Wird die Normalarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraums ungleichmäßig verteilt, etwa um saisonale Schwankungen abzubilden, muss der Durchschnitt der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit entsprechen. Mehr- oder Minderstunden werden so ausgeglichen.
Eine besondere Pflicht trifft Arbeitgeber bei der Dokumentation: Beginn und Dauer eines Durchrechnungszeitraums sind in den Arbeitszeitaufzeichnungen ausdrücklich festzuhalten. Nur so lässt sich überprüfen, ob der Durchschnitt tatsächlich eingehalten wird und ob am Ende des Zeitraums ein Ausgleich erfolgt ist.
Der Durchrechnungszeitraum bietet Betrieben Planungssicherheit und Beschäftigten die Möglichkeit, Arbeitszeit anzusparen oder abzubauen. Voraussetzung ist eine klare vertragliche Grundlage – meist durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung – und eine lückenlose Erfassung der tatsächlich geleisteten Stunden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).