eAU ab 2026: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen
05.01.2024 · Quelle: acquisa
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, hat den klassischen gelben Schein in weiten Teilen abgelöst. Statt eines Papierdokuments läuft die Meldung über die Krankschreibung heute digital ab. Für Arbeitgeber verändert das vor allem, wie sie von einer Arbeitsunfähigkeit erfahren und wie sie diese verwalten.
Im Kern bedeutet die eAU, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit elektronisch übermittelt wird. Der Arbeitgeber erhält die für ihn relevanten Informationen nicht mehr automatisch in Papierform, sondern ruft sie auf digitalem Weg ab. Das reduziert Papier, vermeidet verlorene Bescheinigungen und beschleunigt im Idealfall den gesamten Ablauf.
Für Beschäftigte bleibt die grundlegende Pflicht bestehen, sich im Krankheitsfall zu melden. Sie müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Was wegfällt, ist in vielen Fällen das eigenständige Einreichen eines Papierscheins, da die Daten elektronisch bereitgestellt werden.
Arbeitgeber sind nun gefordert, die Bescheinigung aktiv abzurufen, statt auf den Posteingang zu warten. Das setzt geeignete Prozesse voraus, damit die Information rechtzeitig in der Personalstelle und in der Lohnabrechnung ankommt. Wer hier strukturiert vorgeht, vermeidet Lücken bei der Dokumentation von Fehlzeiten.
Für die organisatorische Umsetzung ist eine saubere Verzahnung von Krankmeldung, Abruf und Kalendarium hilfreich. So lassen sich Fehlzeiten lückenlos erfassen, Entgeltfortzahlung korrekt steuern und Rückfragen vermeiden.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (acquisa).