eAU – GKV-Spitzenverband: Grundlagen und Verfahren
· Quelle: GKV-Spitzenverband
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ist Teil der Digitalisierung im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie löst den papiergebundenen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für gesetzlich Versicherte ab und stützt sich auf einen abgestimmten Datenaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern. Für Betriebe ist es hilfreich, die Grundlagen des Verfahrens zu kennen, um es zuverlässig in die eigenen Abläufe einzubinden.
Das Verfahren beruht auf einem klaren Rollenmodell. Die Arztpraxis stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt die entsprechenden Daten elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Die Krankenkasse hält diese Daten bereit, damit der Arbeitgeber sie bei Bedarf abrufen kann. So entsteht eine durchgängige digitale Kette ohne Papierbeleg, in der jeder Beteiligte eine klar umrissene Aufgabe hat.
Damit dieser Austausch funktioniert, sind einheitliche Standards und Verfahren erforderlich. Sie sorgen dafür, dass die Daten in einer abgestimmten Form übermittelt werden und alle Beteiligten dieselbe Sprache sprechen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie ein dazu geeignetes, zertifiziertes Verfahren einsetzen müssen, das in der Regel in die Entgeltabrechnung oder eine angebundene Software integriert ist.
Inhaltlich umfasst der Abruf die für den Arbeitgeber relevanten Eckdaten der Arbeitsunfähigkeit, etwa den Zeitraum. Medizinische Diagnosen gehören nicht dazu. Diese Begrenzung schützt die Daten der Beschäftigten und beschränkt den Austausch auf das, was der Betrieb tatsächlich benötigt, um seine Personal- und Abrechnungsprozesse zu führen.
Für die Praxis ist wichtig, dass der Abruf erst möglich ist, wenn die Daten bei der Kasse vorliegen, und dass die Krankmeldung durch die Beschäftigten weiterhin notwendig bleibt. Wer diese Grundlagen kennt und seine internen Abläufe darauf einstellt, kann das Verfahren zuverlässig nutzen und von der Digitalisierung profitieren.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (GKV-Spitzenverband).