Empfehlungen für gesunde hybride Bildschirmarbeit: die BMAS-Leitlinie
12.02.2026 · Quelle: BMAS
Das Bundesarbeitsministerium hat Empfehlungen veröffentlicht, wie hybride Bildschirmarbeit – also der Wechsel zwischen Büro und mobilem Arbeiten – gesund und sicher gestaltet werden kann.
Seit der Pandemie gehört hybrides Arbeiten in vielen Unternehmen zum Alltag. Gerade in größeren Betrieben ist das Angebot, zumindest zeitweise mobil oder von zu Hause zu arbeiten, längst verbreitet. Mit den neuen Empfehlungen möchte das Ministerium einen Orientierungsrahmen geben, damit dieser Wandel nicht zulasten von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten geht.
Erarbeitet wurden die Empfehlungen zwischen September 2022 und Oktober 2023 in einer breit angelegten Fachrunde mit über 100 Expertinnen und Experten aus Sozialpartnerschaft, Wissenschaft, Personal- und Gesundheitswesen sowie aus rechtlichen und steuerlichen Bereichen. Grundlage war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Die zentrale Botschaft: Gesundes hybrides Arbeiten gelingt nur mit einer ausgewogenen Balance zwischen Präsenz vor Ort und mobiler Arbeit.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem, faire und sichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Wo regelmäßig oder in nennenswertem Umfang mobil gearbeitet wird, empfiehlt sich eine klare Regelung – etwa über eine betriebliche Vereinbarung. Wichtig sind außerdem Absprachen zwischen Arbeitgeber, Beschäftigten und gegebenenfalls dem Betriebsrat darüber, welche Tätigkeiten sich für mobiles Arbeiten eignen, sowie ein verlässlich planbarer Arbeitsplatz im Betrieb.
Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes gelten dabei sinngemäß auch außerhalb des Büros: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, ergonomische Gestaltung sowie technische und organisatorische Maßnahmen sind nicht an den Schreibtisch im Unternehmen gebunden. Die Empfehlungen verstehen sich ausdrücklich als vorläufiger Orientierungsrahmen, bis eine europäische Regelung greift; das Ministerium prüft Anpassungen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (BMAS).