Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Österreich (EFZG)
02.05.2026 · Quelle: RIS
Wer in Österreich krank wird, behält für eine gesetzlich festgelegte Dauer den Anspruch auf sein Entgelt – wie lange, hängt vor allem von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sichert Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unglücksfall den Fortbezug ihres Entgelts. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die Dauer des vollen Entgeltanspruchs richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich besteht Anspruch auf bis zu sechs Wochen volles Entgelt; mit zunehmender Dienstzeit erhöht sich dieser Zeitraum stufenweise auf acht, zehn und zwölf Wochen.
Nach Ablauf des vollen Anspruchs besteht für eine weitere Dauer Anspruch auf das halbe Entgelt. So wird der finanzielle Übergang abgefedert, bevor gegebenenfalls Leistungen der Krankenversicherung greifen.
Bei wiederholter Erkrankung innerhalb eines Arbeitsjahres wird der bereits verbrauchte Anspruch berücksichtigt. Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gelten zudem besondere, oft günstigere Regelungen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).