Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG): Anspruch auf Lohnauskunft
27.06.2024 · Quelle: Gesetze im Internet
Das Thema Entgelttransparenz rückt in vielen Unternehmen stärker in den Fokus. Im Kern geht es darum, dass Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen erfahren können, nach welchen Kriterien ihr Entgelt bemessen wird und wie vergleichbar Tätige eingruppiert sind. Ziel ist es, unbegründete Lohnunterschiede sichtbar und damit angreifbar zu machen.
Der Grundgedanke ist, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich vergütet werden soll. Damit sich Beschäftigte ein Bild davon machen können, ob diese Regel eingehalten wird, gibt es einen Anspruch auf Auskunft über bestimmte Vergleichsgrößen. Beschäftigte können demnach erfragen, nach welchen Maßstäben ihr eigenes Entgelt festgelegt wird und wie das durchschnittliche Vergleichsentgelt für eine vergleichbare Tätigkeit liegt.
Die Auskunft bezieht sich nicht auf das Gehalt einzelner namentlich genannter Kolleginnen und Kollegen, sondern auf statistische Vergleichswerte. So bleibt der Schutz personenbezogener Daten gewahrt, während Beschäftigte dennoch eine belastbare Orientierung erhalten. Für die Vergleichbarkeit kommt es darauf an, dass es sich um gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten handelt, was anhand sachlicher Kriterien beurteilt wird.
Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem, dass sie ihre Vergütungsstruktur erklären können müssen. Wer nach nachvollziehbaren, sachlichen Kriterien wie Qualifikation, Erfahrung, Verantwortung oder Leistung vergütet, ist im Vorteil. Diffuse oder rein historisch gewachsene Gehaltsunterschiede geraten dagegen schnell unter Begründungsdruck. Eine durchdachte, dokumentierte Entgeltsystematik ist deshalb die beste Vorbereitung.
Praktisch hilft es, Stellen klar zu beschreiben, Anforderungsprofile zu hinterlegen und die Eingruppierung nachvollziehbar zu dokumentieren. So lassen sich Auskunftsersuchen ruhig und faktenbasiert beantworten. Eine transparente, gut gepflegte Datengrundlage zu Tätigkeiten, Eingruppierungen und Entgeltbestandteilen reduziert den Aufwand im Einzelfall und stärkt zugleich das Vertrauen in eine faire Vergütungspolitik.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gesetze im Internet).