„Exorbitant gestiegene Krankenstände“: Merz stellt schärfere Regeln für Krankschreibungen vor
02.07.2026 · Quelle: ZDFheute
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Krankschreibung spürbar zu verschärfen. Drei Maßnahmen stehen im Zentrum: die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und eine härtere Ahndung falscher Bescheinigungen. Was das konkret bedeutet, warum die Regierung es so begründet, was Ärzteschaft und Verbände kritisieren – und was Betriebe daraus ableiten sollten.
Was beschlossen wurde: Erstens soll die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein. Zweitens soll die telefonische Krankschreibung ohne Praxisbesuch wieder abgeschafft werden. Drittens soll die unrichtige Ausstellung einer AU nach § 278 Strafgesetzbuch stärker verfolgt werden. Ausnahmen von der frühen Attestpflicht sollen auf Betriebs- und Tarifebene möglich bleiben.
Heutige Rechtslage: § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Beschäftigte, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ein ärztlicher Nachweis ist vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert – also spätestens am vierten Tag. Schon heute darf der Arbeitgeber die Vorlage früher verlangen, auch ab dem ersten Tag; neu wäre, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Für gesetzlich Versicherte läuft der Nachweis inzwischen über die elektronische AU (eAU): Die Praxis übermittelt die Krankschreibung digital an die Krankenkasse, bei der der Arbeitgeber sie abruft – die Meldepflicht der Beschäftigten bleibt davon unberührt.
Die telefonische Krankschreibung: In der Pandemie eingeführt, wurde sie Ende 2023 dauerhaft verankert. Vertragsärztinnen und -ärzte können Patienten, die in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome zeigen, für einige Tage telefonisch krankschreiben, ohne dass diese die Praxis aufsuchen. Das entlastet Wartezimmer und schützt bei leichten Infekten vor zusätzlichen Ansteckungen. Genau dieses Instrument soll nun entfallen.
Begründung der Regierung: Bundeskanzler Merz bezeichnete die Neuregelung als „harte Entscheidung“ und verwies auf „exorbitant gestiegene Krankenstände“ seit Corona. Lange Abwesenheiten seien ein Wettbewerbsnachteil, den sich die Unternehmen nicht länger leisten könnten. Die Verschärfung soll den Krankenstand senken und Missbrauch eindämmen.
Kritik und Evidenzlage: Aus der Ärzteschaft kam scharfer Widerspruch. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes nannte die Beschlüsse „absolut katastrophal“ und warnte vor einer „riesigen Bürokratiewelle“, die Praxen und Patienten belaste, ohne den Krankenstand zu senken. Er betonte, dass die telefonische Krankschreibung statistisch nicht zu mehr Krankmeldungen geführt habe. Auch Sozialverbände warnen, die Regelung werde die ohnehin angespannte Lage der Arztpraxen weiter verschärfen. Verschiedene Untersuchungen deuten darauf hin, dass nicht die Telefon-AU, sondern Nachwirkungen der Pandemie sowie der Statistikeffekt durch die flächendeckende eAU-Erfassung die gemessenen Krankenstände in die Höhe getrieben haben.
Einordnung und Ausblick: Bei alldem handelt es sich zunächst um einen politischen Beschluss des Koalitionsausschusses – nicht um geltendes Recht. Für eine Umsetzung müsste ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden; Details wie die genaue Reichweite der betrieblichen und tariflichen Ausnahmen sind offen. Für Personalverantwortliche heißt das: die Entwicklung im Auge behalten, zugleich aber die eigenen Prozesse zur Krankmeldung, zum Attest-Eingang und zum eAU-Abruf so aufstellen, dass sie auch eine Attestpflicht ab Tag eins ohne Mehraufwand tragen würden.
Redaktioneller Überblick zu „„Exorbitant gestiegene Krankenstände“: Merz stellt schärfere Regeln für Krankschreibungen vor“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ZDFheute).