Geld auch am ersten Krankheitstag
12.01.2025 · Quelle: Merkur
Geld auch am ersten Krankheitstag: Was für viele Beschäftigte selbstverständlich klingt, ist das Ergebnis der gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Für Arbeitgeber bedeutet das eine klare Verpflichtung, die organisatorisch sauber umgesetzt werden will, damit Lohnabrechnung und Dokumentation jederzeit stimmen.
Der Grundsatz ist einfach: Erkrankt ein Beschäftigter und kann deshalb nicht arbeiten, erhält er sein Entgelt für eine bestimmte Dauer weiter, und zwar vom ersten Krankheitstag an. Es gibt keine pauschalen unbezahlten Wartetage. Diese Regelung gibt Beschäftigten Sicherheit und nimmt ihnen den Druck, krank zur Arbeit zu erscheinen.
Für Arbeitgeber ergeben sich daraus konkrete Pflichten. Die erkrankten Tage müssen korrekt erfasst, die Fortzahlung muss richtig berechnet und die ärztliche Bescheinigung muss ordnungsgemäß verarbeitet werden. Werden Krankheitstage übersehen oder falsch zugeordnet, kommt es schnell zu Fehlern in der Abrechnung.
Mit dem elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich der Ablauf vereinfacht. Die Information über die Dauer der Krankschreibung wird digital bereitgestellt, statt auf dem Papierweg zu zirkulieren. Das reduziert manuelle Schritte, setzt aber voraus, dass die internen Prozesse darauf abgestimmt sind.
Eine digitale Zeiterfassung verbindet diese Bausteine: Sie nimmt die Krankmeldung auf, trägt die Tage automatisch ins Kalendarium ein und übergibt die Daten an die Lohnabrechnung. So bleibt der Anspruch auf Entgelt ab dem ersten Tag korrekt und nachvollziehbar abgebildet.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Merkur).