Gender Pay Gap 2024 sinkt auf 16 Prozent
18.02.2025 · Quelle: Destatis
Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern bleibt ein zentrales Thema der betrieblichen Personalpolitik. Wenn statistische Auswertungen zeigen, dass die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste auseinanderliegen, stellt sich für jeden Arbeitgeber die Frage, welche Anteile auf strukturelle Faktoren entfallen und welche unerklärt bleiben. Eine saubere Datengrundlage ist die Voraussetzung dafür, das eigene Unternehmen ehrlich einzuordnen.
Beim Vergleich von Verdiensten wird üblicherweise zwischen einem unbereinigten und einem bereinigten Blick unterschieden. Der unbereinigte Vergleich stellt die durchschnittlichen Stundenverdienste gegenüber, ohne zu berücksichtigen, in welchen Berufen, Branchen oder Positionen die Beschäftigten arbeiten. Er beschreibt damit das Gesamtbild, erklärt aber nicht dessen Ursachen.
Der bereinigte Vergleich versucht hingegen, vergleichbare Tätigkeiten gegenüberzustellen: gleiche Qualifikation, ähnliche Berufserfahrung, vergleichbare Position und Arbeitszeit. Ein Teil des Unterschieds lässt sich so auf strukturelle Merkmale zurückführen, etwa die häufigere Teilzeitbeschäftigung oder die unterschiedliche Verteilung auf Branchen. Was nach dieser Bereinigung übrig bleibt, gilt als der Anteil, der sich mit den verfügbaren Merkmalen nicht erklären lässt.
Für Arbeitgeber ist diese Unterscheidung praktisch bedeutsam. Wer im eigenen Betrieb Verdienstunterschiede prüfen möchte, sollte zunächst vergleichbare Gruppen bilden und nicht pauschal Durchschnitte gegenüberstellen. Erst der Blick auf einzelne Funktionen, Eingruppierungen und Arbeitszeitmodelle macht sichtbar, ob Unterschiede durch nachvollziehbare Faktoren entstehen oder ob Handlungsbedarf besteht.
Eine ordentlich geführte Zeit- und Entgeltdokumentation hilft hier doppelt. Sie liefert die Stundenbasis für faire Vergleiche und macht transparent, wie sich Vergütung aus Grundlohn, Zuschlägen und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit zusammensetzt. Damit lässt sich eine sachliche Diskussion über Entgeltgerechtigkeit auf Fakten stützen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Destatis).