Gesamtarbeitsvertrag (GAV): Spielregeln ganzer Branchen
23.04.2026 · Quelle: SECO
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden die Arbeitsbedingungen einer Branche – mitunter verbindlich für alle Betriebe.
Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechts geregelt und legt Mindeststandards etwa für Löhne, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen fest.
Grundsätzlich gilt ein GAV für die Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände. Auf Antrag kann er jedoch vom Bund oder von einem Kanton allgemeinverbindlich erklärt werden.
Wird ein GAV allgemeinverbindlich erklärt, gelten seine Bestimmungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden der Branche – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. So entsteht ein einheitliches Schutzniveau im betreffenden Wirtschaftszweig.
GAV-Bestimmungen gehen häufig über das gesetzliche Minimum hinaus, etwa bei Mindestlöhnen oder bei den Möglichkeiten zur vereinfachten Arbeitszeiterfassung.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).