Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde
29.10.2025 · Quelle: BMAS
Eine angekündigte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gibt Betrieben einen klaren Anlass, ihre Lohnstruktur und ihre Prozesse rechtzeitig zu überprüfen. Wer früh plant, kann die zusätzlichen Kosten verlässlich kalkulieren und die Umstellung reibungslos gestalten.
Der gesetzliche Mindestlohn legt fest, welchen Stundenlohn Beschäftigte mindestens erhalten müssen. Steigt diese Untergrenze, müssen alle Löhne, die darunter lägen, entsprechend angehoben werden. Betroffen sind in erster Linie die Tätigkeiten, die bisher knapp über oder genau auf der bisherigen Schwelle vergütet wurden.
Für Betriebe ist es ratsam, eine Erhöhung nicht erst zum Stichtag umzusetzen, sondern sich frühzeitig vorzubereiten. Dazu gehört, die eigene Lohnstruktur zu prüfen, betroffene Stellen zu identifizieren und die zusätzlichen Personalkosten zu berechnen. So lassen sich Budgets verlässlich planen und Engpässe vermeiden.
Neben der direkten Anhebung der untersten Löhne können Folgewirkungen auftreten. Wenn die Untergrenze steigt, verringert sich der Abstand zu höheren Lohngruppen. Manche Betriebe passen daraufhin auch darüberliegende Stufen an, um die innere Lohnstruktur zu wahren. Solche Effekte sollten in die Planung einbezogen werden.
Eine genaue Zeiterfassung ist die Grundlage, um den Mindestlohn korrekt einzuhalten und nachzuweisen. Erst wenn dokumentiert ist, wie viele Stunden geleistet wurden, lässt sich prüfen, ob die Vergütung die Untergrenze erreicht. Eine digitale Lösung schafft hier Transparenz für Abrechnung und Prüfungen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (BMAS).