Gleitzeit: Arbeitsvertrag, Kernzeit & Arbeitszeitkonto 2026
27.04.2026 · Quelle: Arbeitsvertrag.org
Gleitzeit gibt Mitarbeitenden Spielraum, wann sie ihren Arbeitstag beginnen und beenden – innerhalb eines vom Betrieb gesetzten Rahmens. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Attraktivität als Arbeitgebermarke, setzt aber klare Regeln zu Kernzeit, Arbeitszeitkonto und Erfassung voraus.
Bei der Gleitzeit legt der Betrieb einen Zeitrahmen fest, innerhalb dessen die vereinbarte Arbeitszeit erbracht werden darf. Typisch ist die Kombination aus einer „Kernzeit“, in der Anwesenheit erwartet wird, und einer „Gleitspanne“ am Morgen und am Abend, in der Beginn und Ende frei gewählt werden können. So lässt sich Flexibilität für die Belegschaft mit Planbarkeit für den Betrieb verbinden.
Geregelt wird Gleitzeit meist im Arbeitsvertrag oder – in Betrieben mit Betriebsrat – über eine Betriebsvereinbarung. Wichtig sind eindeutige Angaben zur Höhe der Sollarbeitszeit, zu Kernzeiten und zur Behandlung von Plus- und Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto. Auch ohne starre Stempeluhr bleiben die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes verbindlich, etwa zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.
Damit Gleitzeit funktioniert, braucht es eine verlässliche Zeiterfassung. Plus- und Minusstunden müssen nachvollziehbar dokumentiert und in vereinbarten Grenzen ausgeglichen werden. Eine digitale Lösung hilft, Salden automatisch zu führen, gesetzliche Grenzen im Blick zu behalten und Diskussionen am Monatsende zu vermeiden. Dies ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Arbeitsvertrag.org).