Gleitzeit in der Schweiz: flexibel arbeiten, korrekt erfassen
17.05.2026 · Quelle: SECO
Gleitzeit gibt Mitarbeitenden Spielraum bei der Lage ihrer Arbeitszeit – die gesetzlichen Schutzvorschriften und die Erfassungspflicht bleiben jedoch bestehen.
Bei der Gleitzeit wird eine Sollarbeitszeit pro Woche, Monat oder Jahr vereinbart. Innerhalb der Gleitspanne können die Mitarbeitenden Beginn und Ende ihrer Arbeit selbst bestimmen. Häufig wird eine Blockzeit definiert, in der Anwesenheit Pflicht ist.
Gleitzeit ist kein eigenes Rechtsinstitut, sondern ein Organisationsmodell. Das Arbeitsgesetz gilt unverändert: Höchstarbeitszeit, Pausen, tägliche Ruhezeit sowie die Regeln zu Nacht- und Sonntagsarbeit sind einzuhalten.
Auch bei Gleitzeit müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erfasst werden. Die Flexibilität ändert nichts an der Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitsgesetz und der ArGV 1.
Üblich sind Gleitzeitkonten mit Saldo. Wie aufgelaufene Plus- oder Minusstunden behandelt werden, regeln Arbeitsvertrag, Reglement oder Gesamtarbeitsvertrag.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).