GPS im Dienstwagen: warum dauerhafte Standortüberwachung von Beschäftigten unzulässig ist
05.09.2024 · Quelle: LfDI Baden-Württemberg
GPS-Systeme in Firmenfahrzeugen können den Betriebsablauf erleichtern, von der Tourenplanung bis zur Diebstahlsicherung. Sobald jedoch über das Fahrzeug auch Beschäftigte geortet werden, berührt dies deren Persönlichkeitsrechte. Eine dauerhafte, lückenlose Standortüberwachung von Mitarbeitenden ist datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig. Dieses Merkblatt erläutert, worauf Arbeitgeber achten müssen.
Der Standort eines Dienstwagens lässt unmittelbar Rückschlüsse auf die Person zu, die ihn fährt. Damit handelt es sich bei GPS-Daten um personenbezogene Daten, deren Verarbeitung an die Vorgaben des Datenschutzrechts gebunden ist. Eine Ortung ist nicht schon deshalb erlaubt, weil das Fahrzeug dem Arbeitgeber gehört. Entscheidend ist, ob für die konkrete Verarbeitung eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und ob sie verhältnismäßig ist.
Eine dauerhafte Vollüberwachung, bei der jede Bewegung des Fahrzeugs und damit der Person fortlaufend aufgezeichnet wird, gilt als unverhältnismäßig. Sie erzeugt einen Überwachungsdruck und greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein, ohne dass dem ein vergleichbar gewichtiger betrieblicher Zweck gegenübersteht. Besonders kritisch ist die Erfassung außerhalb der Arbeitszeit oder bei erlaubter Privatnutzung des Fahrzeugs.
Zulässig kann eine Ortung sein, wenn sie einem klar umrissenen Zweck dient, etwa der Disposition von Einsätzen oder dem Schutz wertvoller Ladung, und auf das dafür Erforderliche beschränkt bleibt. Maßgeblich sind Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz. Die Beschäftigten müssen über die Ortung informiert sein, und es sollten Möglichkeiten bestehen, die Erfassung in privaten Phasen zu unterbinden.
Für Arbeitgeber empfiehlt sich, vor der Einführung eines Ortungssystems sorgfältig zu prüfen, welcher Zweck verfolgt wird und ob er sich nicht mit milderen Mitteln erreichen lässt. Klare Regelungen, idealspielweise in Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung, schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen. So lassen sich die betrieblichen Vorteile einer Ortung nutzen, ohne die Rechte der Beschäftigten zu verletzen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (LfDI Baden-Württemberg).