Grenzgänger und Arbeitszeit im Homeoffice (Schweiz)
23.06.2025 · Quelle: SECO
Bei Grenzgängern, die teilweise im Wohnstaat im Homeoffice arbeiten, spielt der Anteil der dort geleisteten Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Schwellenwerte entscheiden über die Zuständigkeit der Sozialversicherung – die genaue Arbeitszeiterfassung ist deshalb besonders relevant.
Grenzgänger sind Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen und regelmässig zurückkehren. Arbeiten sie teils im Homeoffice im Wohnstaat, stellt sich die Frage, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist. Dafür ist der Anteil der im Wohnstaat geleisteten Arbeitszeit massgebend.
Eine multilaterale Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Telearbeit erlaubt es, dass Grenzgänger einen erheblichen Teil ihrer Arbeit – bis knapp unter die Hälfte – im Wohnstaat im Homeoffice leisten können, ohne dass die Sozialversicherungszuständigkeit wechselt. Sie verbleibt dann beim Staat des Arbeitgebersitzes, also der Schweiz.
Wird die massgebliche Schwelle überschritten, kann die Zuständigkeit in den Wohnstaat wechseln, was für Arbeitgeber und Mitarbeitende erhebliche administrative und finanzielle Folgen hätte. Genau deshalb ist es wichtig, den Homeoffice-Anteil verlässlich zu dokumentieren.
Eine präzise Arbeitszeiterfassung, die auch den Arbeitsort unterscheidet, hilft, die eingehaltenen Schwellen jederzeit belegen zu können. Ohne nachvollziehbare Aufzeichnungen lässt sich der Telearbeitsanteil im Zweifel nur schwer nachweisen.
Neben der Sozialversicherung sind auch steuerliche Regeln und allfällige Bescheinigungen zu beachten, die sich je nach Wohnstaat unterscheiden. Eine saubere Erfassung von Arbeitszeit und Arbeitsort schafft hier die nötige Grundlage und reduziert das Risiko von Beanstandungen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).