Höchstarbeitszeit in Österreich: 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche
08.05.2024 · Quelle: RIS
Seit der AZG-Novelle 2018 sind in Österreich bis zu 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche zulässig – allerdings unter strengen Bedingungen.
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt nach dem AZG grundsätzlich 12 Stunden, die wöchentliche Höchstarbeitszeit 60 Stunden. Diese Werte umfassen Normalarbeitszeit und Überstunden zusammen. Sie markieren die absolute Obergrenze und sind nicht als regelmäßiger Arbeitsrhythmus gedacht.
Entscheidend ist der Durchschnittsgedanke: Über einen Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Wer also in einzelnen Wochen 60 Stunden arbeitet, muss dies in anderen Wochen durch geringere Arbeitszeiten ausgleichen. Kollektivverträge können diesen Durchrechnungszeitraum verlängern.
Beschäftigte haben ein wichtiges Schutzrecht: Sie dürfen Überstunden, die zu einer Tagesarbeitszeit von mehr als 10 Stunden oder einer Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden führen, ohne Angabe von Gründen ablehnen. Daraus darf ihnen kein Nachteil entstehen. Die Ausweitung auf 12 Stunden ist somit an die Freiwilligkeit der einzelnen Person gebunden.
Die 12-Stunden-Grenze gilt grundsätzlich auch bei flexiblen Modellen, jedoch mit eigenen Voraussetzungen. Bei gleitender Arbeitszeit etwa ist eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden nur zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung bestimmte Bedingungen erfüllt. Für besondere Tätigkeiten und Branchen können abweichende Sonderregelungen bestehen.
Bei den täglichen Ruhezeiten ist zu beachten, dass nach Ende der Tagesarbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist. Die Ausweitung der Arbeitszeit darf diese Erholungsphasen nicht aushöhlen. Verstöße gegen die Höchstgrenzen können zu Verwaltungsstrafen führen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (RIS).