Institut: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in 15 Jahren verdoppelt
29.08.2026 · Quelle: Evangelisch
Ein neuer Rekord befeuert die Reformdebatte: Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft kostete die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Unternehmen 2025 rund 85,6 Milliarden Euro – eine Summe, die sich binnen 15 Jahren nominal mehr als verdoppelt hat.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat eine Analyse der Kosten vorgelegt, die den Arbeitgebern durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen. Das Ergebnis: Für das Jahr 2025 beziffert das Institut diese Aufwendungen auf geschätzt 85,6 Milliarden Euro. Es handelt sich um einen Höchstwert, der die Dimension des Themas verdeutlicht und der in die laufende politische Debatte über eine mögliche Reform der Lohnfortzahlung fällt.
Die historische Entwicklung macht den Anstieg greifbar. Im Jahr 2010 lagen die entsprechenden Aufwendungen noch bei 36,9 Milliarden Euro. Bis 2025 haben sie sich damit nach Darstellung des IW nominal mehr als verdoppelt. Wörtlich heißt es, die Aufwendungen hätten sich binnen anderthalb Jahrzehnten nominal mehr als verdoppelt. Wichtig ist der Hinweis auf den nominalen Charakter: Ein Teil des Zuwachses geht auf die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung zurück und spiegelt nicht allein eine Zunahme der Krankheitsfälle wider.
Die Gesamtsumme lässt sich in zwei Bestandteile zerlegen. Der größere Teil, 72,5 Milliarden Euro, entfällt auf die fortgezahlten Bruttoentgelte – also auf das Geld, das Arbeitgeber ihren erkrankten Beschäftigten in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen. Der zweite Teil, 13,1 Milliarden Euro, entfällt auf die Sozialbeiträge, die auf diese fortgezahlten Entgelte anfallen. Diesen Beitragsanteil hat das IW nicht unmittelbar aus Statistiken übernommen, sondern mit einem eigenen statistischen Modell geschätzt. Die Basisdaten für die Berechnung stammen vom Bundesarbeitsministerium.
Für die Frage, warum die Kosten so stark gestiegen sind, nennt das Institut ein Bündel von Ursachen. An erster Stelle stehen die Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre: Jeder Tag, an dem ein höheres Entgelt fortgezahlt wird, erhöht die Gesamtsumme. Zweitens ist die Zahl der Beschäftigten gewachsen, sodass sich die Entgeltfortzahlung auf eine größere Basis erstreckt. Drittens ist der Krankenstand gestiegen, also der Anteil der Arbeitszeit, der durch Krankheit ausfällt.
Beim Krankenstand hebt das IW einen methodischen Punkt besonders hervor. Seit 2022 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch erfasst und übermittelt. Diese Digitalisierung des Meldeverfahrens hat nach Einschätzung des Instituts allein schon zu einem statistisch signifikanten Anstieg der erfassten Krankheitsfälle beigetragen. Der Grund ist nicht, dass die Menschen plötzlich kränker geworden wären, sondern dass kurze Erkrankungen heute lückenloser in die Statistik eingehen als zu Zeiten der Papierbescheinigung, als nicht jede Krankschreibung beim Arbeitgeber und in der Statistik ankam. Dieser Hinweis ist für die Interpretation aller Krankenstandszahlen der vergangenen Jahre bedeutsam.
Daneben benennt das Institut strukturelle, längerfristige Treiber. Im höheren Erwerbsalter treten bestimmte Erkrankungen häufiger auf, insbesondere Muskel- und Skeletterkrankungen. Zugleich altern die Belegschaften demografisch, der Anteil älterer Beschäftigter steigt also. Und psychische Erkrankungen, deren Bedeutung bei den Fehlzeiten zunimmt, sind oft mit langen Genesungszeiten verbunden, was die Zahl der fortgezahlten Tage je Fall erhöht. Eine konkrete Krankenstandsquote nennt der Beitrag allerdings nicht; die Analyse bleibt auf der Kostenebene.
Die Veröffentlichung fällt in eine Zeit, in der über verschiedene Eingriffe in die Entgeltfortzahlung diskutiert wird. Im Gespräch sind unter anderem ein Karenztag, also ein unbezahlter erster Krankheitstag, sowie eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag. Zu dieser Debatte äußert sich das IW differenziert und eher skeptisch gegenüber einer schnellen Wirkung. Das Institut hält es für kaum wahrscheinlich, dass Arbeitgeber eine Attestpflicht ab Tag eins tatsächlich flächendeckend nutzen würden. Zur Begründung verweist es auf zwei Aspekte: den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der mit einer lückenlosen Nachweiskontrolle verbunden wäre, und die Gefahr, dass eine solche Misstrauensregel das Vertrauensverhältnis zwischen Betrieb und Beschäftigten belastet.
In der Gesamtschau liefert die Analyse vor allem eine Größenordnung und eine Einordnung. Die Größenordnung: Die Lohnfortzahlung ist mit über 85 Milliarden Euro ein erheblicher und weiter wachsender Kostenblock für die deutsche Wirtschaft. Die Einordnung: Ein guter Teil des Anstiegs erklärt sich durch Löhne, Beschäftigung und eine vollständigere statistische Erfassung – und nicht allein durch häufigeres Kranksein. Welche politischen Schlüsse daraus zu ziehen sind, ob also eher über Leistungskürzungen oder über Prävention und ein besseres betriebliches Gesundheits- und Fehlzeitenmanagement gesprochen werden sollte, lässt das Institut offen. Deutlich wird jedoch die Mahnung, bei kurzfristigen Eingriffen Aufwand und Nebenwirkungen realistisch einzuschätzen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Evangelisch).