Ist-Lohn und KV-Lohn: Was die Überzahlung bedeutet
06.11.2023 · Quelle: WKO
KV-Lohn ist das Minimum, Ist-Lohn die Realität: Der Unterschied zwischen beiden – die Überzahlung – ist ein zentraler Begriff der österreichischen Lohnverrechnung.
Der KV-Lohn beziehungsweise das KV-Gehalt ist der im Kollektivvertrag festgelegte Mindestbetrag für eine bestimmte Einstufung. Der Ist-Lohn ist hingegen das tatsächlich ausbezahlte Entgelt. In vielen Branchen liegt der Ist-Lohn über dem KV-Satz, weil Betriebe qualifizierte Kräfte gewinnen und halten wollen oder weil der Markt höhere Löhne verlangt.
Die Differenz zwischen Ist-Lohn und KV-Lohn heißt Überzahlung. Sie drückt aus, dass mehr gezahlt wird, als der Kollektivvertrag verlangt. Die Überzahlung kann ein fester Eurobetrag oder ein Prozentsatz über dem KV-Satz sein und gehört in vielen Fällen zu den vertraglich vereinbarten Ansprüchen, die nicht einseitig gekürzt werden dürfen.
Beim Thema Überzahlung wird oft mit Schlagworten wie „1.800 Euro, Bereitschaft zur Überzahlung“ in Stelleninseraten geworben. Gemeint ist damit, dass der Betrieb bereit ist, je nach Qualifikation und Erfahrung über den KV-Mindestsatz hinauszugehen. Die konkrete Höhe wird dann individuell verhandelt.
Rechtlich relevant wird die Überzahlung vor allem bei KV-Erhöhungen: Manche Kollektivverträge erhöhen nur die Mindestsätze, während die Überzahlung erhalten bleibt; andere erhöhen ausdrücklich auch die Ist-Löhne. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen KV-Abschluss und etwaigen vertraglichen Klauseln.
Für die Lohnverrechnung ist die saubere Trennung von KV-Anteil und Überzahlung wichtig, etwa um bei Erhöhungen korrekt zu rechnen und Aufsaugungsklauseln richtig anzuwenden. Eine nachvollziehbare Zeit- und Entgeltdokumentation unterstützt diese Berechnungen. Stand der Darstellung: 2023.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).