Kabinett setzt Mindestlohnerhöhung per Verordnung in Kraft
02.01.2026 · Quelle: Bundesregierung
Der gesetzliche Mindestlohn wird turnusmäßig angepasst – und für Betriebe bedeutet jede Erhöhung mehr als nur eine neue Zahl auf der Lohnabrechnung. Damit die Umstellung reibungslos gelingt, lohnt sich ein strukturierter Blick auf Fristen, betroffene Beschäftigtengruppen und die nötigen Anpassungen in der Lohnabrechnung.
Eine Anhebung des Mindestlohns betrifft zunächst alle Beschäftigten, deren Stundenvergütung bislang nahe an der bisherigen Untergrenze lag. Arbeitgeber müssen prüfen, welche Verträge und Lohngruppen anzupassen sind, damit kein Mitarbeitender unter den neuen Wert rutscht. Das gilt nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern insbesondere auch für Minijobs, Teilzeit- und Aushilfsverhältnisse, bei denen sich die zulässigen Arbeitsstunden verschieben können.
Besonderes Augenmerk verdienen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Wenn der Stundenlohn steigt, die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs aber an den Mindestlohn gekoppelt ist, ändert sich die maximal mögliche Stundenzahl. Wer hier nicht nachsteuert, riskiert ein Überschreiten der Grenze und damit unbeabsichtigte sozialversicherungsrechtliche Folgen. Eine saubere Erfassung der tatsächlich geleisteten Stunden ist deshalb unerlässlich.
Praktisch heißt das: Lohnabrechnungssysteme und Stundensätze müssen rechtzeitig zum Stichtag aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, betroffene Verträge frühzeitig zu identifizieren, neue Stundensätze zu hinterlegen und gegebenenfalls Arbeitszeitvereinbarungen anzupassen. Auch die Dokumentation der Arbeitszeiten gewinnt an Bedeutung, weil sie im Zweifel belegt, dass die gesetzliche Untergrenze eingehalten wurde.
Für die organisatorische Umsetzung hilft eine digitale Zeiterfassung erheblich: Sie liefert pro Person die geleisteten Stunden, macht Grenzüberschreitungen sichtbar und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Lohnabrechnung. So lässt sich eine Mindestlohnanpassung mit überschaubarem Aufwand korrekt umsetzen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Bundesregierung).