Kärntner Gastro-Sprecher fordert Urlaub statt Krankenstand
21.01.2025 · Quelle: Der Standard
Aus der Gastronomie kommt immer wieder der Vorschlag, kurze Erkrankungen anders zu behandeln, etwa indem Beschäftigte Urlaub nehmen statt sich krankzumelden. Solche Ideen entzünden eine grundsätzliche Debatte über den Umgang mit Fehlzeiten und über die Grenzen dessen, was Arbeitgeber verlangen dürfen.
Branchen mit hohem Personaldruck wie das Gastgewerbe spüren Ausfälle besonders stark. Fällt im Service oder in der Küche jemand kurzfristig aus, lässt sich das selten reibungslos auffangen. Vor diesem Hintergrund entstehen Forderungen, die das Krankheitsrisiko stärker auf die Beschäftigten verlagern wollen, etwa durch den Wunsch, kurze Ausfälle als Urlaub zu verbuchen.
So nachvollziehbar der wirtschaftliche Frust ist, so heikel sind solche Vorschläge. Krankheit und Urlaub sind grundverschiedene Dinge. Urlaub dient der Erholung und steht den Beschäftigten zur freien Verfügung; Krankheit ist kein freiwilliger Zustand. Beides zu vermischen, untergräbt den Schutzgedanken und sorgt zu Recht für Widerspruch.
Statt an den Rechten der Beschäftigten zu rütteln, ist es für Betriebe meist sinnvoller, die eigene Organisation robuster zu machen. Dazu gehört eine vorausschauende Personalplanung, die Spielraum für Ausfälle lässt, sowie eine klare und schnelle Erfassung von Abwesenheiten, damit Vertretungen rasch organisiert werden können.
Eine saubere Erfassung hilft auch, die tatsächliche Belastung sichtbar zu machen. Wenn deutlich wird, dass Ausfälle in bestimmten Schichten oder Zeiträumen besonders häufen, lassen sich Dienstpläne und Besetzung gezielt anpassen, statt das Problem auf die Beschäftigten abzuwälzen.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Der Standard).