Kantonale Mindestlöhne in der Schweiz: Überblick
20.01.2025 · Quelle: ch.ch
Die Schweiz kennt keinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Mehrere Kantone haben jedoch eigene kantonale Mindestlöhne eingeführt, am höchsten ist das Lohnniveau bislang in Genf.
Auf Bundesebene gibt es keine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze. Lohnschutz wird in der Schweiz traditionell über Gesamtarbeitsverträge und über Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen sichergestellt. Erst in den vergangenen Jahren haben einzelne Kantone den Schritt zu einem gesetzlichen Mindestlohn gemacht, jeweils gestützt auf kantonale Volksabstimmungen und kantonale Gesetze.
Mehrere Kantone, darunter Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt, kennen heute einen kantonalen Mindestlohn. Die Höhe und der Geltungsbereich unterscheiden sich teils deutlich, weil jeder Kanton sein eigenes Modell beschlossen hat. Genf gilt mit einem Ansatz von über 24 Franken pro Stunde als Spitzenreiter, was zugleich zu den höchsten gesetzlichen Mindestlöhnen weltweit zählt.
Die meisten kantonalen Mindestlöhne sind als Stundenansatz formuliert und werden regelmässig an die Teuerung angepasst. Massgebend ist in der Regel der Arbeitsort, nicht der Wohnort der beschäftigten Person. Wer also in einem Kanton mit Mindestlohn arbeitet, hat dort Anspruch darauf, auch wenn der Arbeitgeber andernorts seinen Sitz hat. Bei Mitarbeitenden, die an wechselnden Einsatzorten in verschiedenen Kantonen tätig sind, ist genau zu bestimmen, welcher Ansatz für welche Arbeitsstunden gilt; massgebend ist jeweils der Ort der tatsächlichen Arbeitsleistung. Für Betriebe mit mobilen Teams oder Filialen in mehreren Kantonen genügt deshalb kein einheitlicher Lohn, sondern die Zuordnung der Stunden zum richtigen Standort muss sauber nachgewiesen werden.
Vom Geltungsbereich gibt es Ausnahmen. Häufig ausgenommen sind etwa Lehrverhältnisse, bestimmte landwirtschaftliche Tätigkeiten oder Praktika im Rahmen einer Ausbildung. Die genaue Abgrenzung regelt das jeweilige kantonale Gesetz. Arbeitgeber müssen deshalb prüfen, welche Beschäftigungsverhältnisse erfasst sind und für welche Sonderregeln gelten.
Im Zusammenspiel mit Gesamtarbeitsverträgen gilt grundsätzlich der für die Arbeitnehmenden günstigere Lohn. Sieht ein GAV einen tieferen Mindestlohn vor als das kantonale Gesetz, kommt der höhere kantonale Ansatz zur Anwendung. Diese Vorrangregel soll verhindern, dass der gesetzliche Schutz durch branchenspezifische Vereinbarungen unterlaufen wird.
Für Betriebe mit Standorten in mehreren Kantonen entsteht zusätzlicher Aufwand. Sie müssen unterschiedliche Ansätze parallel führen und korrekt zuordnen. Besonders sorgfältig zu prüfen ist die Situation bei Mitarbeitenden im Stundenlohn, bei denen Ferien- und Feiertagszuschläge hinzukommen, ohne dass dadurch der reine Mindeststundenlohn unterschritten werden darf.
Verstösse gegen einen kantonalen Mindestlohn ziehen Sanktionen nach sich. Je nach Kanton drohen Bussen, und die zu wenig bezahlten Lohnbestandteile sind nachzuzahlen. Eine genaue Arbeitszeit- und Lohnerfassung ist daher unverzichtbar, um jederzeit nachweisen zu können, dass der gesetzliche Mindestansatz eingehalten wird.
Basel-Stadt nimmt unter den Deutschschweizer Kantonen eine Vorreiterrolle ein und hat seinen Mindestlohn in einer kantonalen Abstimmung beschlossen. Damit zeigt sich, dass das Anliegen nicht auf die Westschweiz beschränkt ist. Die kantonalen Modelle unterscheiden sich allerdings im Detail erheblich, etwa bei der Frage, welche Lohnbestandteile angerechnet werden dürfen und wie mit Trinkgeldern oder Naturalleistungen umzugehen ist.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, die Lohnpolitik regelmässig zu überprüfen. Da die Ansätze an die Teuerung gekoppelt sind, ändern sie sich periodisch, oft zu Jahresbeginn. Wer die Anpassungen verpasst, riskiert unbeabsichtigte Unterschreitungen. Eine vorausschauende Planung und eine zentrale Pflege der gültigen Ansätze sind deshalb der beste Schutz vor Fehlern in der Lohnabrechnung.
Redaktioneller Überblick zu „Kantonale Mindestlöhne in der Schweiz: Überblick“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).