Kantonale Mindestlöhne in der Schweiz: Überblick
20.01.2025 · Quelle: ch.ch
Die Schweiz kennt keinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Mehrere Kantone haben jedoch eigene kantonale Mindestlöhne eingeführt – am höchsten ist er in Genf.
Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen ergeben sich Lohnuntergrenzen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen, aus Normalarbeitsverträgen oder aus kantonalen Gesetzen. Einzelne Kantone, vor allem in der Westschweiz und im Tessin, haben über Volksabstimmungen kantonale Mindestlöhne eingeführt.
Genf führt mit dem schweizweit höchsten kantonalen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er rund CHF 24.48 brutto pro Stunde und wird jährlich an den Konsumentenpreisindex angepasst (Stand 01/2025). In Neuenburg lag der Mindestlohn 2025 bei rund CHF 21.31 pro Stunde, im Jura bei etwa CHF 21.40 pro Stunde.
Im Tessin gilt ein nach Branchen gestaffeltes System, das je nach Wirtschaftssektor unterschiedliche Stundenansätze vorsieht. Basel-Stadt hat per Januar 2025 einen kantonalen Mindestlohn von CHF 22.00 pro Stunde eingeführt, der erstmals für alle Arbeitgeber im Kanton verbindlich ist (Stand 01/2025). Die genannten Werte werden in mehreren Kantonen jährlich indexiert.
Wichtig ist, dass kantonale Mindestlöhne unabhängig von GAV gelten. Existiert für eine Tätigkeit kein einschlägiger GAV-Mindestlohn, greift in den betreffenden Kantonen der kantonale Mindestlohn. Wo beide Regelungen bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen, welche Untergrenze massgebend ist.
Für Betriebe mit Standorten in mehreren Kantonen oder mit Grenzgängern ist die korrekte Zuordnung des massgebenden Mindestlohns anspruchsvoll. Eine präzise Stundenerfassung pro Arbeitsort bildet die Grundlage, um den jeweils geltenden Mindestlohn einzuhalten und nachzuweisen. Die aktuellen Ansätze sollten jährlich überprüft werden, da viele Kantone indexieren.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ch.ch).