KBV und Hausärzte gegen geplante Abschaffung der Telefon-AU
10.07.2026 · Quelle: Gelbe Liste
Attestpflicht ab Tag eins, Aus für die telefonische Krankschreibung: Was der Koalitionsausschuss Anfang Juli beschlossen hat, treibt die Ärzteschaft auf die Barrikaden. Das Fachportal Gelbe Liste bündelt am 10. Juli 2026 die Positionen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Hausärzteverband – und stellt sie den Argumenten der Bundesregierung gegenüber. Ein Überblick über eine Debatte, die Praxen, Beschäftigte und Personalabteilungen gleichermaßen betrifft.
Der Auslöser: Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss von Union und SPD, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Bisher müssen Beschäftigte erst dann eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn ihre Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher.
KBV: Bürokratie statt Versorgung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor einer erheblichen Belastung der ambulanten Versorgung. Übervolle Praxen, ein Wust zusätzlicher Bürokratie und enormer Zeitaufwand würden zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen. Die KBV-Spitze hatte bereits unmittelbar nach dem Beschluss erklärt, es grenze an Irrsinn, „abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln“.
Hausärzteverband: „Absolute Katastrophe“. Die Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands prognostizieren eine Welle von Patienten, die ohne medizinische Notwendigkeit, aus rein administrativen Gründen in die Praxen kommen. Der Verband rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr – Termine, die in einem ohnehin ausgelasteten System für dringende Fälle fehlen.
Infektionsschutz als Kollateralschaden: Ein zentrales Argument der Ärzteschaft ist das Ansteckungsrisiko. Die Telefon-AU wurde gerade deshalb geschaffen, damit Menschen mit Atemwegsinfekten nicht ins Wartezimmer müssen. Ihre Abschaffung würde diesen Fortschritt rückabwickeln – zulasten von Risikopatienten, Praxisteams und letztlich auch der Betriebe, in die verschleppte Infekte zurückgetragen werden.
Enger Anwendungsbereich: Die telefonische Krankschreibung ist kein Massenphänomen. Sie ist seit Ende 2023 dauerhaft möglich, gilt aber nur für Patientinnen und Patienten, die der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Ihr Anteil an allen Krankschreibungen liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich – entsprechend gering wäre der Effekt ihrer Abschaffung auf den Krankenstand.
Die Argumente der Koalition: Die Regierung führt drei Gründe an. Erstens lägen die Krankheitstage in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Zweitens solle die persönliche Attestpflicht Missbrauch abschrecken. Drittens sei die Rückkehr zur persönlichen Untersuchung eine Rückkehr zur bewährten Praxis vor der Pandemie. Belege, dass die Maßnahmen den Krankenstand tatsächlich senken, bleibt die Koalition bislang schuldig – auch Krankenkassen sehen dafür keine Evidenz.
Offenes Verfahren: Beschlossen ist bisher nur das politische Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses. Ein Gesetzentwurf muss noch erarbeitet, im Kabinett beschlossen und vom Bundestag verabschiedet werden. Angesichts des breiten Widerstands von Ärzteschaft, Kassen und Sozialverbänden gilt als offen, ob Attestpflicht und Telefon-AU-Aus in der angekündigten Härte kommen.
Was Betriebe jetzt tun sollten: Unabhängig vom Ausgang lohnt der Blick auf die eigenen Prozesse. Wer heute schon sauber dokumentiert, wann eine Krankmeldung einging, ab wann ein Attest fällig ist und ob die eAU abgerufen wurde, muss bei einer Gesetzesänderung nur einen Parameter anpassen – statt den gesamten Ablauf neu zu erfinden.
Redaktioneller Überblick zu „KBV und Hausärzte gegen geplante Abschaffung der Telefon-AU“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gelbe Liste).