Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant
02.07.2026 · Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Regeln für die Krankschreibung deutlich zu verschärfen. Das Deutsche Ärzteblatt dokumentiert die drei geplanten Maßnahmen im Einzelnen – und eine ungewöhnlich breite Front der Kritik, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Bundesärztekammer bis zu den gesetzlichen Krankenkassen reicht.
Der Beschluss ist Teil eines größeren Reformpakets der Koalition, doch kein anderer Punkt hat so schnell so heftigen Widerspruch ausgelöst wie die Neuordnung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Drei Bausteine sind vorgesehen, die zusammengenommen den Umgang mit Krankmeldungen in Deutschland grundlegend verändern würden.
Erster Baustein ist die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Bislang müssen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit zwar unverzüglich anzeigen, eine ärztliche Bescheinigung aber erst ab dem vierten Kalendertag vorlegen – sofern der Arbeitgeber nicht ohnehin eine frühere Vorlage verlangt. Künftig soll der ärztliche Nachweis generell schon am ersten Tag fällig werden.
Zweiter Baustein ist das Ende der telefonischen Krankschreibung. Sie ist seit Ende 2023 dauerhaft möglich – allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bereits bekannt sind, nur bei leichten Erkrankungen wie Atemwegsinfekten und nur für wenige Tage. Eingeführt wurde sie ausdrücklich, um Praxen von vermeidbaren Kontakten zu entlasten. Genau dieses Instrument soll nun wieder entfallen.
Dritter Baustein ist eine schärfere Ahndung unrichtiger Bescheinigungen: Die falsche Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 Strafgesetzbuch soll härter sanktioniert werden. Damit richtet sich der Beschluss nicht nur an Versicherte, sondern auch an die ausstellenden Ärztinnen und Ärzte selbst.
Bundeskanzler Merz begründete das Vorhaben als „harte Entscheidung“, mit der der „Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten“ verringert werden solle; die Zahl der Krankentage sei zu hoch. Auffällig ist allerdings: Konkrete statistische Belege dafür, dass gerade die Telefon-AU oder die spätere Attestpflicht die Krankenstände treiben, nennt das Beschlusspapier nicht.
Entsprechend deutlich fiel die Reaktion der Ärzteschaft aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nannte die Regelung „eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Der Hausärzteverband sprach von einer „absoluten Katastrophe“ ohne jede Evidenz und warnte vor einer kaum zu bewältigenden Bürokratiewelle. Die Bundesärztekammer kritisierte einen „Generalverdacht“ gegenüber Ärztinnen und Ärzten und rechnet mit überfüllten Praxen.
Auch die Kostenträger widersprachen: Der AOK-Bundesverband erklärte, es gebe „keine Evidenz für einen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung“. Selbst aus SPD-geführten Landesgesundheitsressorts kam die Warnung vor reiner Symbolpolitik, die die ohnehin angespannte Lage der Praxen weiter verschärfe, statt den Krankenstand messbar zu senken.
Fachleute verweisen zudem darauf, dass die gestiegenen Fehlzeiten der vergangenen Jahre sich zu einem erheblichen Teil anders erklären lassen – etwa durch Nachwirkungen der Pandemie und durch den Statistikeffekt der elektronischen AU, seit der jede Krankschreibung automatisch und lückenlos erfasst wird. Wer diese Effekte ausblendet, so der Einwand, bekämpft am Ende die Statistik statt der Ursachen.
Festzuhalten bleibt: Der Koalitionsbeschluss ist ein politisches Signal, aber noch kein geltendes Recht. Es braucht ein reguläres Gesetzgebungsverfahren, in dem Anhörungen, Detailfragen und mögliche Ausnahmen erst noch verhandelt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter – einschließlich der telefonischen Krankschreibung.
Redaktioneller Überblick zu „Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Deutsches Ärzteblatt).