Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant
02.07.2026 · Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Krankschreibung zu verschärfen. Das Deutsche Ärzteblatt dokumentiert die geplanten Maßnahmen und eine ungewöhnlich breite Front der Kritik – von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Bundesärztekammer bis zu den gesetzlichen Krankenkassen.
Die drei Maßnahmen im Überblick: Erstens soll die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein – bislang ist sie erst ab dem vierten Tag vorzulegen. Zweitens soll die telefonische Krankschreibung entfallen, die seit Ende 2023 für in der Praxis bekannte Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen möglich ist. Drittens soll die unrichtige Ausstellung einer AU nach § 278 Strafgesetzbuch härter geahndet werden.
Bundeskanzler Merz begründete die Verschärfung als „harte Entscheidung“, um den „Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten“ zu verringern; die Krankentage seien zu hoch. Konkrete statistische Belege nennt das Beschlusspapier nicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagierte scharf: Für die Kolleginnen und Kollegen sei die Regelung „eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Der Hausärzteverband sprach von einer „absoluten Katastrophe“ ohne Evidenz und warnte vor einer kaum zu bewältigenden Bürokratiewelle. Die Bundesärztekammer kritisierte einen „Generalverdacht“ gegenüber der Ärzteschaft und rechnete mit überfüllten Praxen.
Auch die Krankenkassen widersprachen: Der AOK-Bundesverband erklärte, es gebe „keine Evidenz für einen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung“. Aus SPD-geführten Landesgesundheitsressorts kam die Warnung vor reiner Symbolpolitik, die die ohnehin angespannte Lage der Praxen weiter verschärfe. Festzuhalten bleibt: Es handelt sich um einen politischen Beschluss, nicht um geltendes Recht – ein Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Redaktioneller Überblick zu „Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Deutsches Ärzteblatt).