Kollektivvertrag und Arbeitszeit in Österreich: Normalarbeitszeit und Mindeststandards
14.05.2026 · Quelle: WKO
Kollektivverträge prägen in Österreich die tatsächliche Arbeitszeit maßgeblich – häufig setzen sie die wöchentliche Normalarbeitszeit unter die gesetzlichen vierzig Stunden, etwa auf 38,5 Stunden.
Der Kollektivvertrag ist ein zentrales Element des österreichischen Arbeitsrechts. Er wird zwischen den Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer abgeschlossen und gilt für ganze Branchen. Die große Mehrheit der Beschäftigten ist von einem Kollektivvertrag erfasst.
Während das Arbeitszeitgesetz eine Normalarbeitszeit von vierzig Wochenstunden vorsieht, verkürzen viele Kollektivverträge diese Grenze. Verbreitet sind etwa 38,5 oder 38 Stunden pro Woche, beispielsweise im Handel oder in der Metallbranche.
Diese kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hat unmittelbare Folgen für die Überstundenberechnung: Stunden, die über die kollektivvertragliche Grenze hinausgehen, können bereits zuschlagspflichtig sein, auch wenn die gesetzlichen vierzig Stunden noch nicht erreicht sind.
Kollektivverträge regeln darüber hinaus oft die Verteilung der Arbeitszeit, Durchrechnungszeiträume sowie spezielle Zuschläge. Sie konkretisieren damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die jeweilige Branche.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).