Krankengeld der ÖGK: Höhe, Anspruch und Dauer in Österreich
07.11.2025 · Quelle: ÖGK
Nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber springt das Krankengeld der Gesundheitskasse ein. Es beträgt zunächst einen geringeren und später einen höheren Prozentsatz der Bemessungsgrundlage und ist zeitlich begrenzt.
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und dient der finanziellen Absicherung, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft. Anspruchsberechtigt sind krankenversicherte Beschäftigte, die infolge von Krankheit arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld tritt damit als nachgelagerte Absicherung an die Stelle des fortgezahlten Entgelts.
Solange der Arbeitgeber das volle Entgelt fortzahlt, ruht das Krankengeld. In der Phase, in der nur mehr das halbe Entgelt gebührt, kann ein anteiliges Krankengeld hinzutreten. Erst wenn der gesamte Entgeltfortzahlungsanspruch ausgeschöpft ist, kommt das Krankengeld in voller Höhe zum Tragen. Diese Abstufung verhindert eine Doppelversorgung.
Die Höhe richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage, die aus dem versicherten Verdienst abgeleitet wird. Das Krankengeld beträgt zunächst die Hälfte dieser Bemessungsgrundlage. Ab einem bestimmten Zeitpunkt im fortdauernden Krankenstand erhöht sich der Satz; ab dem dreiundvierzigsten Tag der Arbeitsunfähigkeit gebühren sechzig Prozent der Bemessungsgrundlage.
Zu beachten ist, dass das Krankengeld grundsätzlich erst ab einem bestimmten Tag des Krankenstands anfällt und nicht zwangsläufig vom ersten Tag an ausbezahlt wird. In der Praxis überschneidet sich der Beginn des Krankengeldes ohnehin meist mit dem Auslaufen der Entgeltfortzahlung, sodass nahtlos die Leistung der Krankenversicherung anschließt.
Das Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Für ein und dieselbe Erkrankung wird es bis zu einer gesetzlichen Höchstdauer gewährt. Diese Höchstdauer kann sich bei Erfüllung bestimmter Vorversicherungszeiten verlängern. Nach Ausschöpfung der Höchstdauer endet der Anspruch, was Fragen der weiteren Absicherung, etwa über die Rehabilitation oder die Pensionsversicherung, aufwirft.
Voraussetzung für die Auszahlung ist eine ordnungsgemäße Krankmeldung und der laufende Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenversicherung. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt übermittelt die erforderlichen Informationen elektronisch. Eine verspätete Meldung kann den Beginn des Krankengeldanspruchs nach hinten verschieben.
Für Beschäftigte ist wichtig, den Übergang von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld im Blick zu behalten, da das Krankengeld in der Regel niedriger ausfällt als das bisherige Entgelt. Arbeitgeber wiederum müssen den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung korrekt bestimmen, damit der Übergang zur Kassenleistung reibungslos und ohne Versorgungslücke erfolgt.
Für Beschäftigte ist der Einkommensunterschied zwischen fortgezahltem Entgelt und Krankengeld bedeutsam, da das Krankengeld regelmäßig niedriger ausfällt. Bei längeren Krankenständen empfiehlt sich daher, den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung zu kennen und die finanzielle Planung darauf abzustimmen. Ergänzende kollektivvertragliche oder betriebliche Leistungen können die Lücke im Einzelfall verringern. Wichtig ist der nahtlose Übergang, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Das Krankengeld wird nicht automatisch unbegrenzt gewährt: Voraussetzung ist die fortdauernde, ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit, die der Krankenversicherung gegenüber laufend nachzuweisen ist. Bessert sich der Zustand, endet der Anspruch mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit. Nach Ausschöpfung der Höchstdauer stellen sich Fragen der weiteren Absicherung, etwa über Rehabilitationsmaßnahmen oder Leistungen der Pensionsversicherung.
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greifen vorrangig die Leistungen der Unfallversicherung, sodass sich die Absicherung in diesen Fällen anders gestaltet als bei einer allgemeinen Erkrankung. Eine frühzeitige Klärung mit dem Versicherungsträger schafft Sicherheit. So lässt sich rechtzeitig erkennen, welche Leistung in welcher Phase des Krankenstands maßgeblich ist und wie hoch sie ausfällt.
Redaktioneller Überblick zu „Krankengeld der ÖGK: Höhe, Anspruch und Dauer in Österreich“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ÖGK).