Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung: Anspruch und Dauer nach § 44 SGB V
08.10.2024 · Quelle: Gesetze im Internet
Endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, springt bei länger andauernder Krankheit das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nach § 44 SGB V ein.
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter; danach übernimmt die Krankenkasse.
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts, und ist nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Gesetze im Internet).