Krankenstand in Deutschland: wie viele Fehltage und welchen Effekt die eAU auf die Statistik hat
12.06.2025 · Quelle: Destatis
Der Krankenstand misst den Anteil der Beschäftigten, die wegen Krankheit fehlen. Seine Erfassung hat sich durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spürbar verändert, weshalb aktuelle Werte nicht ohne Weiteres mit denen früherer Jahre vergleichbar sind.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet den Krankenstand als Kennzahl für die Qualität der Arbeit. Er gibt an, welcher Anteil der Beschäftigten oder der Arbeitszeit durch krankheitsbedingte Fehltage ausfällt. Die Kennzahl ist ein wichtiger Indikator für Gesundheit am Arbeitsplatz, Belastung und die wirtschaftlichen Folgen von Ausfallzeiten.
Datengrundlage sind vor allem die Meldungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie ergänzende Erhebungen. Erfasst werden die ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeiten ihrer Mitglieder. Aus der Zahl und Dauer dieser Fälle lassen sich Durchschnittswerte für Fehltage je Beschäftigtem und Jahr sowie der prozentuale Krankenstand berechnen.
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich der Meldeweg grundlegend gewandelt. Die Arztpraxen übermitteln die Arbeitsunfähigkeit direkt an die Krankenkassen, statt dass Versicherte einen Papierschein einreichen. Dadurch werden auch kürzere Erkrankungen vollständiger und automatisch erfasst, die früher mitunter gar nicht bei der Kasse ankamen.
Diese vollständigere Erfassung wirkt sich auf die Statistik aus. Ein Teil des in den vergangenen Jahren ausgewiesenen Anstiegs des Krankenstands geht auf die verbesserte Datengrundlage zurück und nicht allein auf tatsächlich mehr Krankheit. Wer Zeitreihen vergleicht, muss diesen Methodeneffekt berücksichtigen, um Veränderungen richtig zu interpretieren.
Inhaltlich werden die Fehltage häufig nach Diagnosegruppen aufgeschlüsselt, etwa Atemwegserkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen. Solche Auswertungen helfen, Schwerpunkte zu erkennen und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gezielt auszurichten. Auf betrieblicher Ebene bleibt der Datenschutz dabei stets zu beachten. Während die amtliche Statistik mit anonymisierten Daten arbeitet und Aussagen über große Gruppen trifft, dürfen einzelne Arbeitgeber keine Rückschlüsse auf die konkreten Erkrankungen ihrer Beschäftigten ziehen.
Für einzelne Unternehmen ist der eigene Krankenstand eine aussagekräftige Steuerungsgröße. Er beeinflusst Personalplanung, Vertretungsregelungen und Produktivität. Voraussetzung für eine verlässliche Auswertung ist, dass Fehlzeiten systematisch und korrekt erfasst werden, einschließlich der durch die eAU bestätigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Die Verbindung von eAU und betrieblicher Zeiterfassung schafft hier Effizienz. Wird die Krankmeldung erfasst und die eAU automatisch abgerufen, fließt die bestätigte Fehlzeit direkt in das Kalendarium und in die Auswertungen ein. So entsteht ein präzises Bild des betrieblichen Krankenstands, das sich für interne Analysen und für die Personalsteuerung nutzen lässt.
Bei der Interpretation des Krankenstands ist Vorsicht geboten, denn er hängt von der Zusammensetzung der Belegschaft ab. Altersstruktur, Branche, Anteil körperlich belastender Tätigkeiten und saisonale Infektionswellen wirken sich aus. Ein höherer Krankenstand ist deshalb nicht automatisch ein Zeichen mangelnder Gesundheitsförderung. Erst der Vergleich über die Zeit und mit ähnlichen Betrieben erlaubt belastbare Aussagen über die eigene Entwicklung.
Wer Fehlzeiten auswertet, muss zugleich den Datenschutz beachten. Diagnosen gehören zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten und dürfen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden; die eAU enthält für ihn lediglich Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Betriebliche Krankenstandsstatistiken sollten daher aggregiert und ohne Rückschluss auf einzelne Erkrankungen erstellt werden, um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren.
Redaktioneller Überblick zu „Krankenstand in Deutschland: wie viele Fehltage und welchen Effekt die eAU auf die Statistik hat“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (Destatis).