Krankenstand richtig melden in Österreich: Pflichten der Arbeitnehmer
14.02.2024 · Quelle: ÖGK
Wer in Österreich erkrankt, muss den Arbeitgeber unverzüglich verständigen und auf Verlangen eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Werden diese Melde- und Nachweispflichten verletzt, droht der Verlust des Entgeltanspruchs für die Dauer der Säumnis.
Der erste Schritt im Krankheitsfall ist die unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor: Die Verständigung kann telefonisch, per E-Mail, SMS oder Messenger erfolgen. Entscheidend ist, dass die Mitteilung so früh wie möglich geschieht, damit der Betrieb disponieren kann. Verzögert man die Krankmeldung ohne triftigen Grund, riskiert man, für die Zeit der Säumnis kein Entgelt zu erhalten.
Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankschreibung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Wird man von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt der Gesundheitskasse betreut, meldet diese Stelle den Krankenstand direkt an die zuständige Kasse. Bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt muss die schriftliche Bestätigung selbst an eine Servicestelle übermittelt werden, damit der Krankenstand anerkannt wird.
Der Arbeitgeber darf eine Krankenstandsbestätigung verlangen, und zwar auch bereits für einen eintägigen Krankenstand. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die ohne weiteres eine generelle Vorlagepflicht festschreibt, ist nach der Rechtsprechung allerdings unwirksam. Die oder der Beschäftigte muss im konkreten Anlassfall ausdrücklich zur Vorlage aufgefordert werden. Auf der Bestätigung sind Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung anzuführen.
Während des Krankenstands gilt eine allgemeine Pflicht, den Heilungsverlauf nicht zu gefährden. Tätigkeiten, die die Genesung verzögern oder erkennen lassen, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgeschoben ist, können arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Entlassung haben. Wer im Krankenstand seinen üblichen Lebensgewohnheiten nachgeht, ohne den Genesungserfolg zu beeinträchtigen, handelt dagegen nicht pflichtwidrig.
Praktisch empfiehlt sich eine saubere Dokumentation: Wann wurde gemeldet, wer wurde verständigt, welche Bestätigung liegt vor. Eine lückenlos geführte Zeiterfassung mit klar markierten Krankenstandstagen erleichtert die Abgrenzung zur Entgeltfortzahlung und beugt Streit über Beginn und Dauer vor. So bleibt nachvollziehbar, ab welchem Tag der Anspruch auf Fortzahlung läuft.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (ÖGK).