Krankenstand und Kündigung in Österreich: Entgeltfortzahlung über das Dienstende hinaus
05.12.2024 · Quelle: WKO
Eine Kündigung im Krankenstand ist in Österreich grundsätzlich zulässig. Endet das Dienstverhältnis aber während einer bestehenden Erkrankung, kann die Entgeltfortzahlung über das rechtliche Dienstende hinaus weiterlaufen.
Grundsätzlich gilt: Krankheit allein schützt nicht vor einer Kündigung. Arbeitgeber dürfen ein Dienstverhältnis auch während eines laufenden Krankenstands beenden, sofern keine besonderen Schutzbestimmungen wie etwa ein Kündigungs- und Entlassungsschutz entgegenstehen. Anders stellt sich die Lage jedoch bei der Entgeltfortzahlung dar, die unter bestimmten Umständen das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses überdauert und den Arbeitgeber weiter zur Zahlung verpflichtet.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und richtet sich in ihrer Dauer nach der Länge der Betriebszugehörigkeit. Sie sichert das Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit und steigt mit den Dienstjahren an. Entscheidend für die Verlängerung über das Dienstende hinaus ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, denn nicht jede Auflösungsform löst die fortwirkende Zahlungspflicht des Arbeitgebers gleichermaßen aus.
Wird das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, im Einvernehmen aufgelöst oder die Person unberechtigt entlassen, während die Erkrankung noch andauert, bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch bestehen. Der Arbeitgeber muss das Entgelt dann so weiterzahlen, als bestünde das Dienstverhältnis fort, und zwar so lange, bis der für diesen Krankheitsfall gebührende gesetzliche Anspruch nach der jeweiligen Betriebszugehörigkeit vollständig ausgeschöpft ist.
Diese Regelung verhindert, dass die Zahlungspflicht durch eine rasche Beendigung des Dienstverhältnisses umgangen wird. Wer also kurz vor oder während eines Krankenstands die Kündigung ausspricht, entgeht der Entgeltfortzahlung gerade nicht automatisch. Der Anspruch knüpft an die Erkrankung an, die bereits vor dem Ende des Dienstverhältnisses begonnen hat, und wirkt darüber hinaus, solange die Arbeitsunfähigkeit und der gesetzliche Anspruchszeitraum andauern.
Anders verhält es sich, wenn die oder der Beschäftigte selbst ohne wichtigen Grund kündigt, vorzeitig und ungerechtfertigt austritt oder berechtigt entlassen wird. In diesen Fällen endet die Entgeltfortzahlung in der Regel mit dem Dienstverhältnis, weil die Beendigung in der Sphäre der beschäftigten Person liegt. Die genaue Beurteilung hängt stets vom konkreten Beendigungsgrund ab und ist im Einzelfall sorgfältig und vorausschauend zu prüfen.
Für die Höhe der fortzuzahlenden Beträge gilt das Ausfallsprinzip: Fortzuzahlen ist jenes Entgelt, das die Person ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte, einschließlich regelmäßig geleisteter Zulagen und Zuschläge. Auch Sonderzahlungen sind anteilig zu berücksichtigen. Die korrekte Berechnung setzt voraus, dass Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge und Abwesenheiten vor dem Dienstende vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind.
In der Praxis sind die genauen Daten der Erkrankung, der Kündigung und des rechtlichen Endes des Dienstverhältnisses ausschlaggebend für die korrekte Abwicklung. Lückenhafte Aufzeichnungen führen rasch zu Streit über Beginn und Dauer der fortzuzahlenden Leistung. Eine saubere und lückenlose Erfassung schützt beide Seiten und erleichtert die ohnehin oft komplexe End- und Nachabrechnung erheblich.
Zu beachten ist außerdem, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Dienstende hinaus nicht durch eine bloße Vereinbarung zum Nachteil der beschäftigten Person ausgeschlossen werden kann. Solche zwingenden Schutzbestimmungen sind nicht abdingbar. Im Zweifel empfiehlt sich die Abklärung mit der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer oder einer fachkundigen Beratung, um Fehlbeurteilungen und kostspielige Nachforderungen zu vermeiden.
Zusammengefasst überlebt die Entgeltfortzahlung das Dienstende immer dann, wenn die Auflösung in die Sphäre des Arbeitgebers fällt und die Erkrankung bereits vorher eingetreten ist. Wer die jeweilige Beendigungsform und die genauen zeitlichen Abläufe kennt und dokumentiert, vermeidet folgenschwere Fehleinschätzungen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen.
Redaktioneller Überblick zu „Krankenstand und Kündigung in Österreich: Entgeltfortzahlung über das Dienstende hinaus“ in eigenen Worten – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (WKO).