Krankentaggeldversicherung (KTG) in der Schweiz erklärt
22.08.2024 · Quelle: SECO
Die gesetzliche Lohnfortzahlung nach OR ist zeitlich knapp bemessen. Viele Schweizer Betriebe schliessen deshalb eine Krankentaggeldversicherung ab, die das finanzielle Risiko längerer Krankheit auf eine Versicherung verlagert.
Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) zahlt im Krankheitsfall ein Taggeld, das in der Regel 80 Prozent des versicherten Lohns abdeckt. Die Leistungsdauer beträgt typischerweise 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen – also deutlich länger als die gesetzliche Lohnfortzahlung nach den kantonalen Skalen.
Die KTG ist im Privatbereich grundsätzlich freiwillig. Häufig wird sie aber durch einen Gesamtarbeitsvertrag oder einen einzelnen Arbeitsvertrag verbindlich. Sie gilt als gleichwertige Lösung im Sinne von Art. 324a OR, wenn sie 80 Prozent des Lohns während maximal 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen bei mindestens hälftiger Prämienteilung gewährt.
Der Vorteil für den Betrieb liegt in der Planbarkeit: Statt unregelmässiger, voller Lohnzahlungen über die OR-Skala fällt eine kalkulierbare Prämie an, und das Langzeitrisiko ist abgesichert. Für die angestellte Person bedeutet die KTG Sicherheit über einen langen Zeitraum hinweg.
Zentral ist die Wartefrist: In den ersten Tagen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, danach übernimmt die Versicherung. Übliche Wartefristen liegen zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten; eine kürzere Wartefrist führt zu höheren Prämien.
Wer eine KTG abschliesst, sollte die Bedingungen genau prüfen – etwa Deckungslücken bei Stellenwechsel, Übertrittsrechte und die Behandlung von Teilarbeitsfähigkeit. Eine lückenlose Absenzerfassung hilft, Wartefristen, Taggeldbeginn und das ausgeschöpfte Kontingent korrekt zu dokumentieren.
Redaktioneller Überblick in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Quelle (SECO).